Wildunfall

    Kfz: Wildunfall

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

    Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.

    Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04441 898-0

    Fax: 04441 898-1033

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-vechta.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

    • morgens und abends,
    • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
    • im Übergangsbereich Feld/Wald.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hirsch, Wildschwein, angefahren, umgefahren, Wildtiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de