Kfz: Wildunfall
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.
Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04244 82-25
Telefon Festnetz: 04244 82-52
Fax: 04244 82-29
E-Mail: ordnungsamt@harpstedt.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends,
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Wildtiere, umgefahren, angefahren, Hirsch, Wildschwein