Wildunfall

    Kfz: Wildunfall

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

    Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.

    Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 31

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Zentrale Verwaltung

    Besucheranschrift

    Am Schützenplatz 2

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Verkehrsbehörde

    Besucheranschrift

    Großer Weg 3

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Jugendhaus

    Besucheranschrift

    In der Wiek 15

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice Außenstelle

    Besucheranschrift

    Leinstraße 100

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bauhof

    Besucheranschrift

    Suttorfer Straße 8

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Schulen, Bibliothek

    Besucheranschrift

    Theodor-Heuss-Straße 18

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice

    Besucheranschrift

    Theresenstraße 4

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    Fax: 05032 84-00001

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2017 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Technisch geändert am 06.02.2025 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

    • morgens und abends,
    • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
    • im Übergangsbereich Feld/Wald.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wildtiere, Hirsch, angefahren, Wildschwein, umgefahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024