Kfz: Wildunfall
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.
Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Hinweise für Wolfenbüttel: Kfz: Wildunfall
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Ansprechpartner
Abteilung 320 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05331 84553
Telefon Festnetz: 05331 84587
E-Mail: fsw@lk-wf.de
E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends,
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Hirsch, Wildschwein, angefahren, umgefahren, Wildtiere