Kfz: Wildunfall
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.
Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Ansprechpartner
Landkreis Helmstedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends,
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Wildtiere, umgefahren, angefahren, Hirsch, Wildschwein