Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Kennzeichen mit grüner Schrift werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben. Einige Fahrzeuge sind bereits aufgrund ihrer (in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesenen) Fahrzeugklasse automatisch von der Kfz-Steuer befreit. Diese erhalten dann von der Zulassungsstelle automatisch ein grünes Kennzeichen (kein Antrag erforderlich). Daneben gibt es Fahrzeuge (mit bestimmter Verwendung), die nur auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden können. Einige steuerbefreite Fahrzeuge müssen kein grünes Kennzeichen führen.

    Übersicht:

     Fahrzeugklasse  (lt. Zulassungsbescheinigung) bzw. Verwendung als

    automatisch steuerbefreit oder muss ein Antrag gestellt werden?

    Kennzeichen mit grüner Schrift?

    1)

    Leichtkrafträder (125 ccm)

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    Kennzeichen in schwarzer Schrift

    2)

    selbstfahrende Arbeitsmaschinen

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt

    3)

    Anhänger Arbeitsmaschinen

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt

    4)

    Anhänger zur Beförderung von Tieren (Pferde, Hunde) oder Booten mit dem Zusatz: "für Sportzwecke"

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt.
    Nutzungseinschränkung für Tier- oder Bootstransport.

    5)

    Vieh- oder Pferdetransport-Anhänger ohne Zusatz "für Sportzwecke"

    hier handelt es sich grundsätzlich um einen "normalen" zulassungs- und steuerpflichtigen Anhänger

    Kennzeichen mit schwarzer Schrift, aber auch keine Nutzungseinschränkung

    6)

    Vieh- oder Pferdetransport-Anhänger ohne Zusatz "für Sportzwecke" (wie 5)
    Soll aber ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaft verwendet werden

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist ein Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)
    Nutzungseinschränkung für lof Zwecke

    7)

    Fahrzeuge von Haltern mit Schwerbehinderung

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Antrag auf Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Kennzeichen in schwarzer Schrift. Informationen zur evtl. Nutzungseinschränkungen erhalten sie beim HZA.

    8)

    Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    9)

    Schausteller-fahrzeuge

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    10)

    Fahrzeuge zur Straßenreinigung, Wegebau

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Bei Zulassung auf eine Behörde trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erforderlich.
    Sonst Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    11)

    Steuerfreie Anhänger (Auflieger hinter Zugmaschinen mit Anhängerzuschlag)

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HAZ) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    12)

    Fahrzeuge gemeinnütziger Hilfsorganisationen

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

     
    *1) Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter dem Vorbehalt, dass das HZA die Steuerbefreiung anschließend genehmigt. Nach Genehmigung ist dann die Nutzung des Fahrzeuges für diese Verwendung eingeschränkt. Weitere Infos dazu erhalten sie beim HZA.
    Falls dieser Steuerbefreiungsantrag nach der erfolgten Zulassung nicht gestellt oder nicht genehmigt wird, ist eine Umfärbung auf schwarzes Kennzeichen notwendig. Im Zweifel empfehlen wir, sich vorab beim HZA zu erkundigen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

    Bei der Bauart eines "Vieh- oder Pferdetransportanhängers" (Nr. 4-6) ist für die zulassungsrechtliche Behandlung das Merkmal "für Sportzwecke" mit dem entsprechenden Code entscheidend. Die evtl. Änderung der Schlüsselnummer (Code) der Fahrzeugklasse wird auf Antrag vom TÜV vorgenommen.



    Allgemeine Informationen

    Kennzeichen mit grüner Schrift werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben. Einige Fahrzeuge sind bereits aufgrund ihrer (in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesenen) Fahrzeugklasse automatisch von der Kfz-Steuer befreit. Diese erhalten dann von der Zulassungsstelle automatisch ein grünes Kennzeichen (kein Antrag erforderlich). Daneben gibt es Fahrzeuge (mit bestimmter Verwendung), die nur auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden können. Einige steuerbefreite Fahrzeuge müssen kein grünes Kennzeichen führen.

    Übersicht:

    Fahrzeugklasse (lt. Zulassungsbescheinigung) bzw. Verwendung als

    automatisch steuerbefreit oder muss ein Antrag gestellt werden?

    Kennzeichen mit grüner Schrift?

    1)

    Leichtkrafträder (125 ccm)

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    Kennzeichen in schwarzer Schrift

    2)

    selbstfahrende Arbeitsmaschinen

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt

    3)

    Anhänger Arbeitsmaschinen

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt

    4)

    Anhänger zur Beförderung von Tieren (Pferde, Hunde) oder Booten mit dem Zusatz: "für Sportzwecke"

    automatisch steuerbefreit, kein Antrag notwendig

    ein grünes Kennzeichen wird automatisch von der Zulassungsstelle zugeteilt.
    Nutzungseinschränkung für Tier- oder Bootstransport.

    5)

    Vieh- oder Pferdetransport-Anhänger ohne Zusatz "für Sportzwecke"

    hier handelt es sich grundsätzlich um einen "normalen" zulassungs- und steuerpflichtigen Anhänger

    Kennzeichen mit schwarzer Schrift, aber auch keine Nutzungseinschränkung

    6)

    Vieh- oder Pferdetransport-Anhänger ohne Zusatz "für Sportzwecke" (wie 5)
    Soll aber ausschließlich in Land- oder Forstwirtschaft verwendet werden

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist ein Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)
    Nutzungseinschränkung für lof Zwecke

    7)

    Fahrzeuge von Haltern mit Schwerbehinderung

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Antrag auf Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Kennzeichen in schwarzer Schrift. Informationen zur evtl. Nutzungseinschränkungen erhalten sie beim HZA.

    8)

    Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    9)

    Schausteller-fahrzeuge

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    10)

    Fahrzeuge zur Straßenreinigung, Wegebau

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Bei Zulassung auf eine Behörde trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erforderlich.
    Sonst Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    11)

    Steuerfreie Anhänger (Auflieger hinter Zugmaschinen mit Anhängerzuschlag)

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HAZ) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)

    12)

    Fahrzeuge gemeinnütziger Hilfsorganisationen

    Bei der Zulassung bitte angeben, dass Sie einen Steuerbefreiungsantrag stellen möchten.
    Nach der Zulassung ist der Antrag beim Hauptzollamt (HZA) zu stellen

    Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter Vorbehalt *1)


    *1) Zuteilung eines grünen Kennzeichens durch die Zulassungsstelle unter dem Vorbehalt, dass das HZA die Steuerbefreiung anschließend genehmigt. Nach Genehmigung ist dann die Nutzung des Fahrzeuges für diese Verwendung eingeschränkt. Weitere Infos dazu erhalten sie beim HZA.
    Falls dieser Steuerbefreiungsantrag nach der erfolgten Zulassung nicht gestellt oder nicht genehmigt wird, ist eine Umfärbung auf schwarzes Kennzeichen notwendig. Im Zweifel empfehlen wir, sich vorab beim HZA zu erkundigen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

    Bei der Bauart eines "Vieh- oder Pferdetransportanhängers" (Nr. 4-6) ist für die zulassungsrechtliche Behandlung das Merkmal "für Sportzwecke" mit dem entsprechenden Code entscheidend. Die evtl. Änderung der Schlüsselnummer (Code) der Fahrzeugklasse wird auf Antrag vom TÜV vorgenommen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Seit 2014 sind die Hauptzollämter (vorher die Finanzämter) für die Kfz-Steuer zuständig. Anträge auf Befreiung von der Kfz-Steuer sind somit an die  Hauptzollämter zu richten.

    Für die Bearbeitung eines Antrages auf Steuerbefreiung im Bereich des Landkreises Friesland ist das Hauptzollamt Itzehoe zuständig.

    Hauptzollamt Itzehoe
    -Kfz-Steuerfestsetzung
    Dienstort Flensburg-
    Waldstr. 20
    24939 Flensburg

    Tel.:    0461/5043-111
    Fax:    0461/5043-103
    E-Mail: poststelle@hzaiz.bfinv.de

    für allgemeine Auskünfte hat der Zoll eine zentrale Informationsstelle eingerichtet:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Tel. 0351 / 44834-550, E-Mail: info.kraftst@zoll.de


    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Seit 2014 sind die Hauptzollämter (vorher die Finanzämter) für die Kfz-Steuer zuständig. Anträge auf Befreiung von der Kfz-Steuer sind somit an die Hauptzollämter zu richten.

    Für die Bearbeitung eines Antrages auf Steuerbefreiung im Bereich des Landkreises Friesland ist das Hauptzollamt Itzehoe zuständig.

    Hauptzollamt Itzehoe
    -Kfz-Steuerfestsetzung
    Dienstort Flensburg-
    Waldstr. 20
    24939 Flensburg

    Tel.: 0461/5043-111
    Fax: 0461/5043-103
    E-Mail: poststelle@hzaiz.bfinv.de

    für allgemeine Auskünfte hat der Zoll eine zentrale Informationsstelle eingerichtet:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Tel. 0351 / 44834-550, E-Mail: info.kraftst@zoll.de


    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-8787

    E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel erreichen Sie unter: 04451/953-400

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
    • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

    • Abmeldebescheinigung

    Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Formulare der Zollbehörde 

    Dies ist externer Link zum Zoll. Dort werden z.B. Steuerbefreiungs- bzw. ermäßigungsanträge (z.B. für Landwirtschaft oder bei Schwerbehinderung usw.) zum Herunterladen bereitgestellt.
    Tipp: Sie finden die Formulare schneller, wenn Sie auf der dortigen Seite im Suchfenster den Begriff "Kfz-Steuer" eingeben.

    Formulare der Zollbehörde

    Dies ist externer Link zum Zoll. Dort werden z.B. Steuerbefreiungs- bzw. ermäßigungsanträge (z.B. für Landwirtschaft oder bei Schwerbehinderung usw.) zum Herunterladen bereitgestellt.
    Tipp: Sie finden die Formulare schneller, wenn Sie auf der dortigen Seite im Suchfenster den Begriff "Kfz-Steuer" eingeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    • §§ 3, 10 Kraftfahrzeugsteuergesetzt (KraftStG)
    • §§ 10,12,14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • §§ 3, 10 Kraftfahrzeugsteuergesetzt (KraftStG)
    • §§ 10,12,14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare  u.v.m.

             zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >                                                                   

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    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare u.v.m.

    zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >

    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Botschaftskennzeichen, Kennzeichen Botschaft, Grünes Autokennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, eVB, Steuerbefreiung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichenübernahme, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Sonderkennzeichen, Kennzeichen reservieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)