Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
Kennzeichen mit grüner Schrift werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben.
Das können zum Bespiel folgende sein:
- Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Fahrzeuge von gemeinnützigen Hilfsorganisationen
- Schaustellerfahrzeuge
- Fahrzeuge zur Straßenreinigung
- Steuerfreie Anhänger (Auflieger hinter Zugmaschinen mit Anhängerzuschlag)
- Anhänger für Sportzwecke (Pferde, Hunde, Boote, Segelflugzeuge)
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Zum Beispiel darf ein Pferdetransportanhänger nicht für den Umzug oder zum Transport anderer Sachen genutzt werden. Der Missbrauch stellt einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
Kennzeichen mit grüner Schrift werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgegeben.
Das können zum Bespiel folgende sein:
- Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Fahrzeuge von gemeinnützigen Hilfsorganisationen
- Schaustellerfahrzeuge
- Fahrzeuge zur Straßenreinigung
- Steuerfreie Anhänger (Auflieger hinter Zugmaschinen mit Anhängerzuschlag)
- Anhänger für Sportzwecke (Pferde, Hunde, Boote, Segelflugzeuge)
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Zum Beispiel darf ein Pferdetransportanhänger nicht für den Umzug oder zum Transport anderer Sachen genutzt werden. Der Missbrauch stellt einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
- genehmigter Antrag auf Steuerbefreiung durch das Hauptzollamt
- Ausnahme: Für Fahrzeuge einer zulassungsfreien Fahrzeugklasse und Aufbauart (zum Beispiel Anhänger für Sportzwecke) wird kein entsprechender Antrag benötigt
- zusätzlich müssen die gängigen Gebühren und Unterlagen für eine Kfz-Zulassung, wie auf den folgenden Seiten benannt, mitgebracht werden:
- bei Umzug nach Oldenburg (Standortverlegung)
- Gebrauchtwagen außer Betrieb gesetzt - vorher in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen außer Betrieb gesetzt - war nicht in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen nicht in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen noch in Oldenburg zugelassen
- Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
- Neufahrzeug
- Wiederzulassung
- Zulassung auf Firmen und Gesellschaftsformen
- zusätzlich, wenn eine andere Person bevollmächtigt wird:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
- genehmigter Antrag auf Steuerbefreiung durch das Hauptzollamt
- Ausnahme: Für Fahrzeuge einer zulassungsfreien Fahrzeugklasse und Aufbauart (zum Beispiel Anhänger für Sportzwecke) wird kein entsprechender Antrag benötigt
- zusätzlich müssen die gängigen Gebühren und Unterlagen für eine Kfz-Zulassung, wie auf den folgenden Seiten benannt, mitgebracht werden:
- bei Umzug nach Oldenburg (Standortverlegung)
- Gebrauchtwagen außer Betrieb gesetzt - vorher in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen außer Betrieb gesetzt - war nicht in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen nicht in Oldenburg zugelassen
- Gebrauchtwagen noch in Oldenburg zugelassen
- Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
- Neufahrzeug
- Wiederzulassung
- Zulassung auf Firmen und Gesellschaftsformen
- zusätzlich, wenn eine andere Person bevollmächtigt wird:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen werden nicht in Verbindung mit einem Wechselkennzeichen ausgegeben, auch wenn der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist.
- Grüne Kennzeichen können auch für Saisonkennzeichen ausgegeben werden
- Grüne Kennzeichen werden nicht in Verbindung mit einem Wechselkennzeichen ausgegeben, auch wenn der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist.
- Grüne Kennzeichen können auch für Saisonkennzeichen ausgegeben werden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
eVB, Kennzeichenübernahme, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichen reservieren, Sonderkennzeichen, Grünes Autokennzeichen, Steuerbefreiung, Kennzeichen Botschaft, Botschaftskennzeichen