Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch den Zoll eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    1.OG

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 193

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3652

    Fax: 04141 12-3613

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Zulassungsstelle 04141 12-3666 Fax 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633 Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
    • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

    • Abmeldebescheinigung

    Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Neben den für die Zulassung üblichen Unterlagen ist ein Hinweis auf dem Antrag zur Zulassung auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens notwendig.

    Fehlt diese Bemerkung/Hinweis auf dem Antrag wird kein grünes Kennzeichen zugeteilt.

    Etwaige Folgekosten, z.B. durch Änderung des Kennzeicehns, gehen dann zu Ihren Lasten.

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, für welches das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), eine Steuerbefreiung vorsieht.

    Siehe hierzu auch die Merkblätter:

    > Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft

    > Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens erfolgt nur bei Beantragung, deshalb ist bei der Zulassung des Fahrzeuges auf die Erteilung eines grünen Kennzeichens hinzuweisen.

    Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt Itzehoe zu stellen.

    Den Antrag und das Merkblatt finden Sie hier:

    >Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft

    > Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Für die Zuteilung der grünen Kennzeichen fallen keine Extragebühren an.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Steuerbefreiung, Kennzeichenübernahme, Kennzeichen reservieren, eVB, Kennzeichen Botschaft, Botschaftskennzeichen, Botschaft Kennzeichen, Grünes Autokennzeichen, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Sonderkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English