Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch den Zoll eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch den Zoll eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Kawitzki
Herr Sivaloganathan
Fax: 04141 12-3669
Telefon Festnetz: 04141 12-3651
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Neben den für die Zulassung üblichen Unterlagen ist ein Hinweis auf dem Antrag zur Zulassung auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens notwendig.
Fehlt diese Bemerkung/Hinweis auf dem Antrag wird kein grünes Kennzeichen zugeteilt.
Etwaige Folgekosten, z.B. durch Änderung des Kennzeicehns, gehen dann zu Ihren Lasten.
Neben den für die Zulassung üblichen Unterlagen ist ein Hinweis auf dem Antrag zur Zulassung auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens notwendig.
Fehlt diese Bemerkung/Hinweis auf dem Antrag wird kein grünes Kennzeichen zugeteilt.
Etwaige Folgekosten, z.B. durch Änderung des Kennzeicehns, gehen dann zu Ihren Lasten.
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, für welches das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), eine Steuerbefreiung vorsieht.
Siehe hierzu auch die Merkblätter:
> Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen
Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, für welches das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), eine Steuerbefreiung vorsieht.
Siehe hierzu auch die Merkblätter:
> Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens erfolgt nur bei Beantragung, deshalb ist bei der Zulassung des Fahrzeuges auf die Erteilung eines grünen Kennzeichens hinzuweisen.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt Itzehoe zu stellen.
Den Antrag und das Merkblatt finden Sie hier:
>Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens erfolgt nur bei Beantragung, deshalb ist bei der Zulassung des Fahrzeuges auf die Erteilung eines grünen Kennzeichens hinzuweisen.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt Itzehoe zu stellen.
Den Antrag und das Merkblatt finden Sie hier:
>Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Grünes Kennzeichen
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Für die Zuteilung der grünen Kennzeichen fallen keine Extragebühren an.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Für die Zuteilung der grünen Kennzeichen fallen keine Extragebühren an.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Botschaftskennzeichen, Kennzeichen Botschaft, Grünes Autokennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, eVB, Steuerbefreiung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichenübernahme, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Sonderkennzeichen, Kennzeichen reservieren