Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Grünes Kennzeichen

    Bestimmte, von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung grüner Kennzeichen ist bei der Zulassung des Fahrzeugs im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden

    Diese Leistung wird, außer in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, auch in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Soltau, Schneverdingen und Munster angeboten.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
    • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

    • Abmeldebescheinigung

    Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Grünes Kennzeichen

    Den ausgefüllten Antrag legen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und den benötigten Unterlagen für den jeweiligen Zulassungsvorgang (z. B. Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel, Umschreibung innerhalb, etc.) im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen vor.

    Den Antrag auf Zuteilung grüner Kennzeichen leiten wird an das Hauptzollamt weiter. Dort wird letztendlich über die Steuerbefreiung entschieden.

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Grünes Kennzeichen

    Der Antrag auf Erteilung grüner Kennzeichen ist bei der Zulassung des Fahrzeugs im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen zu stellen.

    Das Antragsformular können Sie sich vorab vor Ort besorgen oder als PDF-Datei herunterladen (siehe "Anträge/Formulare").

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren

    Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: Beantragung - Grünes Kennzeichen

    Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:

    • Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

    • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h

    • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken

    • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden

    • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport

    • Fahrzeuge für Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)

    • Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)

    • Fahrzeuge im Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)

    • Fahrzeuge zur Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Kennzeichen reservieren, Botschaft Kennzeichen, Steuerbefreiung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, Grünes Autokennzeichen, altes Kennzeichen weiter verwenden, Botschaftskennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, eVB, Kennzeichen Botschaft, Sonderkennzeichen, Kennzeichenübernahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de