Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05103 700740
Telefon Festnetz: 05103 700741
Telefon Festnetz: 05103 700742
E-Mail: buergerbuero@wennigsen.de
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Wedemark
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581300
E-Mail: buergerbuero@wedemark.de
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Uetze
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Springe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05041 73115
E-Mail: buergerservice@springe.de
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Seelze
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05032 8433000
E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 73079223
Fax: 0511 73079269
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
32.13 - Team Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche) Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche) Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
Kontakt
Weitere Informationen
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit (Grüne Kennzeichen)
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bescheinigung
- bisherige Kennzeichen
- Antrag auf Steuerbefreiung (Hauptzollamt)
Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sowie des Vollmachtgebers
Soll das grüne Kennzeichen im Rahmen einer Zulassung zugeteilt werden, bitte die entsprechende Dienstleistung und die dazu gehörigen mitzubringenden Unterlagen beachten!
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bescheinigung
- bisherige Kennzeichen
- Antrag auf Steuerbefreiung (Hauptzollamt)
Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sowie des Vollmachtgebers
Soll das grüne Kennzeichen im Rahmen einer Zulassung zugeteilt werden, bitte die entsprechende Dienstleistung und die dazu gehörigen mitzubringenden Unterlagen beachten!
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit (Grüne Kennzeichen)
Bis ca. 16,00 €
Bis ca. 16,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Barsinghausen: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit (Grüne Kennzeichen)
Weitere Auskünfte über grüne Kennzeichen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht oder nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf ein Kennzeichen in schwarzer Schrift geändert werden.
Einen Termin im Bürgerbüro für die Änderung der Fahrzeugdaten können Sie direkt buchen
Weitere Auskünfte über grüne Kennzeichen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht oder nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf ein Kennzeichen in schwarzer Schrift geändert werden.
Einen Termin im Bürgerbüro für die Änderung der Fahrzeugdaten können Sie direkt buchen
Weitere Informationen
Hinweise für Barsinghausen: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit (Grüne Kennzeichen)
- Vollmacht (KFZ)
- SEPA-Lastschriftmandat Hauptzollamt (KFZ)
- Anhänger Info Zoll
- LoF Info Zoll
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- Vollmacht (KFZ)
- LoF Info Zoll
- Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter
- Anhänger Info Zoll
- SEPA-Lastschriftmandat Hauptzollamt (KFZ)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Botschaftskennzeichen, Kennzeichen Botschaft, Grünes Autokennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, eVB, Steuerbefreiung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichenübernahme, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Sonderkennzeichen, Kennzeichen reservieren