Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Hinweise für Salzgitter: Kfz Kennzeichen: beantragen - Grünes Kennzeichen (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Kfz-Zulassung
Aktuelles
Aktueller Hinweis: Um einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu reservieren, können Sie sich telefonisch auch an die Nummer 05341/839-3000 wenden. Kfz-Abmeldungen sind ohne Termin möglich. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Beschreibung
Kfz-Abmeldungen können derzeit kontaktlos beantragt werden. Bitte senden Sie dazu den originalen Fahrzeugschein sowie ein Foto vor und nach der Entstempelung zusammen mit dem auf der Internetseite verfügbaren ausgefüllten Vordruck zur Abmeldung an die Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie den entwerteten Schein samt Rechnung zurück.
Es gibt auch die Möglichkeit Termine mit der Zulassungsstelle online zu vereinbaren (Link unten unter Anschrift und Erreichbarkeit).
Adresse
Postanschrift
Hans-Birnbaum-Straße 30
38226 Salzgitter
Postanschrift
38226 Salzgitter
Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe ) Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr Dienstags 8:30 – 12 Uhr Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr Freitags 8:30 – 12 Uhr  Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen: Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.salzgitter.de
Telefon Festnetz: 05341 8393000
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Botschaftskennzeichen, Kennzeichen Botschaft, Grünes Autokennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit, eVB, Steuerbefreiung, Botschaft Kennzeichen, Kennzeichenübernahme, altes Kennzeichen weiter verwenden, elektronische Versicherungsbestätigung, Sonderkennzeichen, Kennzeichen reservieren