Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Beschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Bielert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Fax: 04401 92799-667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-419
Telefon Festnetz: 419
Telefon Festnetz: 04401 927-419
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Birgit Decker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
Fax: 04401 92799-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Sabine Dierks
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-605
Fax: 04401 92799-605
Telefon Festnetz: 605
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Andrea Lüers
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-420
Fax: 04401 92799-420
Telefon Festnetz: 420
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 226
Fax: 04401 92799-226
Telefon Festnetz: 04401 927-226
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Telefon Festnetz: 04731 84-335
Fax: 04731 84-349
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Sabine Gigerl
Internet
Formulare
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
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Gewerbeanmeldung
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Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
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Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
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Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
für Krafträder: Steuer 46.02 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB