Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Allgemeine Informationen


    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
    Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
    Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Voraussetzungen:
    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
    Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Friesland - Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-8787

    E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel erreichen Sie unter: 04451/953-400

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Die Gültigkeit wird auf max. 3 Jahre befristet.
    Die folgenden Unterlagen werden bei Ersterteilung, Wiedererteilung nach Ablauf der Gültigkeit, und bei Verlängerung der Gültigkeit (innerhalb dew Gültigkeitszeitraumes) benötigt.

    • Antragsformular incl. SEPA-Mandat
    • Personalausweis des Geschäftsführers/Inhabers (auch bei Einzelgewerbe oder GbR)
    • Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen (Belegart "O" beim Einwohnermeldeamt beantragen)
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • ggf. Miet- oder Pachtvertrag des Grundstückes
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • Versicherungsbestätigung, es muss der Verwendungszweck "rote Kennzeichen" hinterlegt sein
      (die eVB wird bei einer Verlängerung innerhalb des Gültikeitszeitraumes nicht benötigt).

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Die Zuteilung erfolgt befristet für max. 3 Jahre. Der Gültigkeitszeitraum läuft automatisch ab und wirkt sich auch auf die ebenfalls befristete Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Steuerfestsetzung aus. Es darf nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verwendet werden.

    Bitte denken Sie deshalb vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes an die rechtzeitige Verlängerung Ihres roten Kennzeichens.

    Termin zur rechtzeitigen Verlängerung versäumt?

    Wenn bei Ihrem roten Kennzeichen der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist, ist es auch automatisch bei der Versicherung und der Kfz-Steuer abgemeldet. Sie dürfen es deshalb nach Ablauf nicht mehr verwenden.

    Wenn Sie es wieder verwenden möchten, kann die Wiedererteilung beantragt werden.
    Der Bearbeitungsaufwand und somit die Gebühren sind identisch mit einer Neuzuteilung.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    rotes Kennzeichen für Kfz-Händler (06)

    Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)

    nicht-internetbasierter
    Vorgang (€)

    internetbasierter Vorgang
    (Antragstellung über I-KFZ-Portal,
    incl. Versandkosten) (€)

    a)

    Erstmalige Beantragung eines roten Kennzeichens für Kfz-Händler

    182,90

    b)

    Wiedererteilung eines roten Kennzeichens für Kfz-Händler, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen war

    182,90

    c)

    Verlängerung der Gültigkeit eines roten Kennzeichens (wenn es vor Ablauf der Gültigkeit beantragt wird):

    122,90

    d)

    Neues Fahrzeugscheinheft wenn vollgeschrieben oder bei Verlust:

    15,60

    a)-c) beinhaltet die Zuverlässigkeitsprüfung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Kennzeichen 06er (für Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Beantragung eines neuen Fahrzeugscheinheftes wenn vollgeschrieben:
    Im roten Fahrzeugscheinheft können 20 Fahrten eingetragen werden. Ist es vollgeschrieben, können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle ein neues beantragen. Dazu legen Sie bitte das vollgeschriebene Heft sowie das Nachweisheft "Verzeichnis über die Verwendung von roten Kennzeichen" vor.

    Verlust des Fahrzeugscheinheftes:
    Es genügt eine formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters (des Händlers) bei der zuständigen Zulassungsstelle.

    Verlust des "Nachweiseheftes über die Verwendung von roten Kennzeichen":
    Bei Verlust ist dieses Heft vom Halter neu zu beschaffen. Dieses ist im Schreibwarenhandel erhältlich.

    Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare u.v.m.

    zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de