Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Beschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
Rote Dauerkennzeichen (06) können zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen nur beantragt werden von
- Kfz-Herstellern
- Kfz-Teileherstellern
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Händlern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
-
Gewerbeanmeldung
-
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
-
Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
-
Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
-
Nachweis der Steuerbefreiung
-
-
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
- Personalausweis aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung aller Geschäftsführer
- gegebenenfalls zusätzlich Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für Privatpersonen) ohne Eintragungen
- Führungszeugnis (behördlich) aller Geschäftsinhaber ohne Eintragungen
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister aller Geschaftsführer (wird nach Vorlage des Personalausweises vom Bürgerbüro Nord beantragt)
- eVB Nummer für ein rotes Dauerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (siehe Dokumente zum Download)
- Betriebstättennachweis in Formen eines Grundbuchauszuges oder in Form eines Miet-/Pachtvertrages und, sofern der Vermieter nicht Eigentümer ist, zusätzlich eine Eigentümerbestätigung
Bei einem Antrag auf Verlängerung sind vorzulegen:
- Rotes Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
- Einen Kfz-bezogenen und auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte oder Hauptwohnsitz des Geschäftsführers im Bereich der Stadt Oldenburg.
- Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
- Auslandsfahrten sind im Allgemeinen nicht erlaubt.
Gültigkeit
- sechs Monate als Probezeit
- nach danach erfolgter Vorsprache des Geschäftsführers hat das Kennzeichen zwölf Monate Gültigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
für Krafträder: Steuer 46.02 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
Erstzuteilung des roten Dauerkennzeichens:
- 113,00 Euro Verwaltungsgebühren
- 12,00 Euro pro rotes Fahrzeugscheinheft
Verlängerungsantrag:
- 29,20 Euro Verwaltungsgebühr
- 10,50 Euro pro rotes Fahrzeugscheinheft
Ausstellung eines neuen roten Fahrzeugscheinheftes:
- 10,50 Euro
Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06
Die Antragstellung ist nur im Bürgerbüro Nord möglich.
Bei einem Erstantrag ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung durch einen bevollmächtigten Dritten ist in diesen Fällen nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Händlerkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, eVB