Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    Rote Dauerkennzeichen (06) können zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen nur beantragt werden von

    • Kfz-Herstellern
    • Kfz-Teileherstellern
    • Kfz-Werkstätten
    • Kfz-Händlern


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    • Personalausweis aller Geschäftsführer
    • Gewerbeanmeldung aller Geschäftsführer
    • gegebenenfalls zusätzlich Handelsregisterauszug
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für Privatpersonen) ohne Eintragungen
    • Führungszeugnis (behördlich) aller Geschäftsinhaber ohne Eintragungen
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister aller Geschaftsführer (wird nach Vorlage des Personalausweises vom Bürgerbüro Nord beantragt)
    • eVB Nummer für ein rotes Dauerkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (siehe Dokumente zum Download)
    • Betriebstättennachweis in Formen eines Grundbuchauszuges oder in Form eines Miet-/Pachtvertrages und, sofern der Vermieter nicht Eigentümer ist, zusätzlich eine Eigentümerbestätigung

    Bei einem Antrag auf Verlängerung sind vorzulegen:

    • Rotes Fahrzeugscheinheft
    • Fahrtenbuch

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    • Einen Kfz-bezogenen und auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte oder Hauptwohnsitz des Geschäftsführers im Bereich der Stadt Oldenburg.
    • Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
    • Auslandsfahrten sind im Allgemeinen nicht erlaubt.

    Gültigkeit

    • sechs Monate als Probezeit
    • nach danach erfolgter Vorsprache des Geschäftsführers hat das Kennzeichen zwölf Monate Gültigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    Erstzuteilung des roten Dauerkennzeichens:

    • 113,00 Euro Verwaltungsgebühren
    • 12,00 Euro pro rotes Fahrzeugscheinheft

    Verlängerungsantrag:

    • 29,20 Euro Verwaltungsgebühr
    • 10,50 Euro pro rotes Fahrzeugscheinheft

    Ausstellung eines neuen roten Fahrzeugscheinheftes:

    • 10,50 Euro

    Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Händlerkennzeichen/06

    Die Antragstellung ist nur im Bürgerbüro Nord möglich.

    Bei einem Erstantrag ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung durch einen bevollmächtigten Dritten ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Händlerkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de