Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Verden: Rotes 06-Kennzeichen für Händler

    Allgemeine Informationen

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler bestimmt.

    Das Kennzeichen besteht aus der Landkreis-Kennung (VER) und einer vier oder fünfstelligen Erkennungsnummer. Diese besteht nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Die Kennzeichen sind in roter Schrift auf weißem Grund auszuführen.

    Diese roten Kennzeichen dürfen an zuverlässige KfZ-Händler, KfZ-Teilehersteller, KfZ-Werkstätten und KfZ-Hersteller befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden.

    Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:

    • Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
    • Prüfungsfahrten: Fahrten zur Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Überführungsfahrten: Fahrten zur Überführung an einen anderen Ort

    Welche Unterlagen sind mitzubringen?

    • Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag zu stellen. (PDF-Formular)
    • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung, aus der die Tätigkeit des Unternehmens hervorgeht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; ist bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde zu beantragen
    • Verkehrszentralregisterauszug; ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen (PDF-Formular)
    • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
    • Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)

    Welche Gebühren fallen an?
    Die Gebühren für die erste Zuteilung des Kennzeichens beträgt 118,20 EUR. Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes kostet 15,30 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Ottersberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Formulare

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de