Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Beschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Die roten Kennzeichen können, gemäß § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung -FZV- zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06".
Technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können, für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen von Untersuchungen, Prüfungen und Begutachtungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ebenfalls rote Kennzeichen erhalten. Diese roten Kennzeichen beginnen dann immer mit einer "05".
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Im Landkreis Stade erfolgt die Ersterteilung eines roten Kennzeichens nur in der
Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
21680 Stade
Rufnummer: 0 41 41 / 12 - 36 66
Fax : 0 41 41 / 12 - 36 69
E-Mail : Kfz-Zulassung@landkreis-stade.de
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
-
Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
-
Gewerbeanmeldung
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Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
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Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
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Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Die erforderlichen Unterlagen sind, entsprechend der Betriebsart, unterschiedlich und im folgenden aufgelistet:
Bei Einzelunternehmen:
> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen
> Führungszeugnis der Belegart "0" des Firmeninhabers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zustädigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung.
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Firmeninhabers
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> aktuelle Gewerbeanmeldung
> eine Auflistung aller Personen, die Unterschriftsberechtigt sein sollen, mit Unterschriftenprobe.
Bei juristischen Personen:
> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen
> Führungszeugnis der Belegart "0" des/eines verantwortlichen Geschäftsführers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung
> Kopie des gültigen Personalausweises des verantwortlichen Geschäftsführers, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister und, sofern der Sitz der juristischen Person sich nicht im Landkreis stade befindet, eine aktuelle Gewerbeanmeldung
> Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen mit Unterschriftenprobe
Bei einer GbR:
> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen
> Erklärung welcher Person das Kennzeichen zugeteilt werden soll, diese muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden und ist zusammen mit dem Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.
> Führungszeugnis der Belegart "0" der Person, der das Kennzeichenzugeteilt werden soll. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung
> Kopie des gültigen Personalausweises der Person, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ Kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen mit Unterschriftenprobe
Formulare
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- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
- KFZ-Erklärung zur GbRDie Erklärung wird benötigt, sowie ein Fahrzeug auf eine Gbr zugelassen werden soll.
- KFZ-Antrag auf erstmalig Zuteilung eines roten 06er-Kennzeichen (Händler)Erstantrag für ein rotes 06er Kennzeichen
Voraussetzungen
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Um die roten 06er Kennzeichen zu erhalten müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Kraftfahrzeughersteller, ein Kraftfahrzeugteilehersteller, eine Kraftfahrzeugwerkstatt oder ein Kraftfahrzeughändler sind.
Für rote 05er Kennzeichen ist ebenfalls der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei ihrem Betrieb um eine Technische Prüfstellen oder eine anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) handelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
- § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Bei erstmaliger Zuteilung ist die Laufzeit auf zunächst auf ein Jahr befristet. Die Verlängerung des Kennzeichens erfolgt dann, bei einwandfreier Verwendung, in der Regel jeweils auf drei Jahre.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen. Die Beantragung und Abholung nach der Zuteilung hat durch den Unternehmer bzw. den unterschriftsberechtigten Geschäftsführer zu erfolgen.
Die Beantragung und Abholung über einen Dritten, Bevollmächtigten, ist nicht möglich.
Kosten
für Krafträder: Steuer 46.02 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR
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Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Die Kfz-Steuer für diese Kennzeichen ist jährlich pauschal zu zahlen.
Sie beträgt zu jetzigen Zeitpunkt (Stand: 01.01.2024):
Für die Verwendung
nur an Krafträdern (Motorräder) 46,02 €,
an allen übrigen Kraftfahrzeugen und Anhängern 191,73 €
Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Die Zuteilung kann erst nach Vorlage aller Unterlagen erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB