Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Allgemeine Informationen

    Die roten Kennzeichen können, gemäß § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung -FZV- zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06".

    Technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können, für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen von Untersuchungen, Prüfungen und Begutachtungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ebenfalls rote Kennzeichen erhalten. Diese roten Kennzeichen beginnen dann immer mit einer "05".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Im Landkreis Stade erfolgt die Ersterteilung eines roten Kennzeichens nur in der

    Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    21680 Stade

    Rufnummer: 0 41 41 / 12 - 36 66

    Fax : 0 41 41 / 12 - 36 69

    E-Mail : Kfz-Zulassung@landkreis-stade.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Die erforderlichen Unterlagen sind, entsprechend der Betriebsart, unterschiedlich und im folgenden aufgelistet:

    Bei Einzelunternehmen:

    > Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

    > Führungszeugnis der Belegart "0" des Firmeninhabers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zustädigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung.

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Firmeninhabers

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > aktuelle Gewerbeanmeldung

    > eine Auflistung aller Personen, die Unterschriftsberechtigt sein sollen, mit Unterschriftenprobe.

    Bei juristischen Personen:

    > Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

    > Führungszeugnis der Belegart "0" des/eines verantwortlichen Geschäftsführers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung

    > Kopie des gültigen Personalausweises des verantwortlichen Geschäftsführers, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister und, sofern der Sitz der juristischen Person sich nicht im Landkreis stade befindet, eine aktuelle Gewerbeanmeldung

    > Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen mit Unterschriftenprobe

    Bei einer GbR:

    > Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

    > Erklärung welcher Person das Kennzeichen zugeteilt werden soll, diese muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden und ist zusammen mit dem Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.

    > Führungszeugnis der Belegart "0" der Person, der das Kennzeichenzugeteilt werden soll. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung

    > Kopie des gültigen Personalausweises der Person, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ Kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen mit Unterschriftenprobe

    Formulare

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Um die roten 06er Kennzeichen zu erhalten müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Kraftfahrzeughersteller, ein Kraftfahrzeugteilehersteller, eine Kraftfahrzeugwerkstatt oder ein Kraftfahrzeughändler sind.

    Für rote 05er Kennzeichen ist ebenfalls der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei ihrem Betrieb um eine Technische Prüfstellen oder eine anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) handelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    - § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    - Gebührenordnung für maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Bei erstmaliger Zuteilung ist die Laufzeit auf zunächst auf ein Jahr befristet. Die Verlängerung des Kennzeichens erfolgt dann, bei einwandfreier Verwendung, in der Regel jeweils auf drei Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen. Die Beantragung und Abholung nach der Zuteilung hat durch den Unternehmer bzw. den unterschriftsberechtigten Geschäftsführer zu erfolgen.

    Die Beantragung und Abholung über einen Dritten, Bevollmächtigten, ist nicht möglich.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Die Kfz-Steuer für diese Kennzeichen ist jährlich pauschal zu zahlen.

    Sie beträgt zu jetzigen Zeitpunkt (Stand: 01.01.2024):

    Für die Verwendung

    nur an Krafträdern (Motorräder) 46,02 €,

    an allen übrigen Kraftfahrzeugen und Anhängern 191,73 €


    Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Die Zuteilung kann erst nach Vorlage aller Unterlagen erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stade: Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de