Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:

    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
    • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
    • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

    Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



    Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

    Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

    Hotline: 04171 693-800

    Stellen Sie Fahrzeuge her, haben Sie eine Werkstatt, einen Fahrzeughandel oder überführen gewerblich Fahrzeuge?

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Umgangssprachlich: "Händlerkennzeichen") bestimmt. Es darf nur Fahrzeugherstellern, Werkstätten, Händlern und gerwerblichen Fahrzeugüberführungsunternehmen sowie Prüftellen für den KFZ-Verkehr zugeteilt werden.


    Das keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen mit roter Schrift auf weißem Grund beginnt mit "06".

    Voraussetzungen:
    Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für die Zuteilung des Kennzeichens erfüllen, insbesondere ob Sie zuverlässig sind.

    Für diese Zuverlässigkeitsprüfung benötigen wir ein aktuelles Führungszeugnis, wir fordern aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft an und wir überpfüen den Standort, an dem Sie Ihr Gewerbe ausüben.


    Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv verlaufen ist, wird das Kennzeichen zunächst befristet für ein Jahr zugeteilt. Erweisen Sie sich in diesem Jahr als zuverlässig, wird die Zuteilung verlängert. Es werden zwei Kennzeichenschilder gesiegelt. Sie erhalten ferner

    • ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das Sie jedes mit dem roten Kennzeichen gefahrene Fahrzeug eintragen und für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unterzeichnen müssen, und
    • ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt eintragen müssen.

    Für die Ausfuhr von Fahrzeugen in andere Staaten sind Ausfuhrkennzeichen ("Exportkennzeichen") vorgesehen. Wenn Sie dennoch im Ausland Fahrzeuge mit roten Kennzeichen überführen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Näheres entnehmen Sie bitte der Information unten auf dieser Seite.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner im BürgerService.

    Grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung!

    Ansprechpartner

    Für Rosengarten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person

    • Gewerbeanmeldung

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ:

        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

        • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    bei juristischen Personen zusätzlich:
    • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    • Führungszeugnis der Belegart "0" des Firmeninhabers und ggf. Verantwortlichen (erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung oder online, siehe Link und Information unten)
    • Aktuelle Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis / Reisepass
    • bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Personalausweis / Reisepass des Geschäftsführers/Prokuristen
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • falls Sie Ihr Betriebsgelände angemietet haben, Kopie des Mietvertrages
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
    • Zur Zuteilung der Roten Kennzeichen muss der Inhaber der Roten Kennzeichen oder ein schriftlich bevollmächtigter Verantwortlicher (Firmenangehörige) kommen. Der Personalausweis / Reisepass des Firmeninhabers ist der Vollmacht beizufügen.
    • Führen mehrere Mitarbeiter das rote Kennzeichen, eine Unterschriftsprobe der berechtigten Mitarbeiter mit Bestätigung des Firmeninhabers

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Auslaufen der Befristung die Genehmigung verlängern zu lassen (ca. zwei Wochen vorher).

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

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    Es fällt für die Zuteilung eine Gebühr von bis zu 207,60 EUR an.

    Für den späteren Tausch der vollgeschriebenen Fahrzeugscheinhefte werden jeweils 15,30 EUR berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

    Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

    Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zwingend ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

    Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



    Wenn Sie Ihren Betrieb auflösen, verlegen oder Umfirmieren, müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen.

    Rote Kennzeichen dürfen Sie nicht verleihen, sondern nur für Ihren eigenen Betrieb verwenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, Händlerkennzeichen, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de