Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
Das rote Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen beginnt mit „07") ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Der Verwendungszweck ist -im Gegensatz zum H-Kennzeichen- allerdings eingeschränkt und gilt nur für:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung)
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Jede Verwendung des Kennzeichens ist in einem Fahrtennachweisbuch nachzuweisen. Folgende Eintragungen sind erforderlich:
- Kennzeichen
- Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende
- Name des Fahrzeugführers mit dessen Anschrift
- Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Fahrtstrecke
Das rote Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen beginnt mit "07") ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Der Verwendungszweck ist -im Gegensatz zum H-Kennzeichen- allerdings eingeschränkt und gilt nur für:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung)
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Jede Verwendung des Kennzeichens ist in einem Fahrtennachweisbuch nachzuweisen. Folgende Eintragungen sind erforderlich:
- Kennzeichen
- Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende
- Name des Fahrzeugführers mit dessen Anschrift
- Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Fahrtstrecke
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.
Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-8787
E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
-
-
Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
-
Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)
-
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
-
Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ
-
eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
-
der Nachweis der Steuerbefreiung
-
-
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
Nr.
Antragsart
benötigte Unterlagen
1)
Erstmalige Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- Auskunftsbescheid aus dem Fahreignungsregister (FAER) des KBA
Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesam stellen. Den Link zum KBA finden Sie hier...
Den Antrag auf Auskunft bitte ausfüllen und dem Kraftfahrt-Bundesamt zusenden. Anschließend wird Ihnen der Bescheid vom KBA zugesandt. - Führungszeugnis, Belegart „O“; muss beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde beantragt werden, wird von dort direkt zum LK Friesland gesandt
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
2)
Erwerb / Übernahme eines bereits einem anderen Halter zugeteilten Oldtimerkennzeichens
(Umschreibung mit Halterwechsel)
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- Auskunftsbescheid aus dem Fahreignungsregister (FAER) des KBA
Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesam stellen. Den Link zum KBA finden Sie hier...
Den Antrag auf Auskunft bitte ausfüllen und dem Kraftfahrt-Bundesamt zusenden. Anschließend wird Ihnen der Bescheid vom KBA zugesandt. - Führungszeugnis, Belegart „O“; muss beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde beantragt werden, wird von dort direkt zum LK Friesland gesandt
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- bisheriger roter Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft des Vorbesitzers (falls vom Vorhalter noch nicht zurückgegeben)
- die roten Oldtimerkennzeichen des Vorbesitzers (falls vom Vorhalter noch nicht zurückgegeben)
3)
Umschreibung eines Oldtimerkennzeichens wegen Wohnsitzwechsel aus anderem Zulassungsbezirk
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- bisheriger roter Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
4)
Ich bin bereits im Besitz eines Oldtimerkennzeichens im Landkreis Friesland und möchte ein weiteres Oldtimerkennzeichen beantragen
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
5)
Änderung des Fahrzeugbestandes meines roten Oldtimerkennzeichens (Fahrzeug hinzufügen, außer Betrieb setzen)
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem hinzuzufügenden Fahrzeug, falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem abzumeldenden Fahrzeug
- rote Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
6)
komplette Rückgabe des Oldtimerkennzeichens
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- rote Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
- rote Kennzeichenschilder zwecks Entstemplung
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls vorhanden
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Nr.
Antragsart
benötigte Unterlagen
1)
Erstmalige Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- Auskunftsbescheid aus dem Fahreignungsregister (FAER) des KBA
Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesam stellen. Den Link zum KBA finden Sie hier...
Den Antrag auf Auskunft bitte ausfüllen und dem Kraftfahrt-Bundesamt zusenden. Anschließend wird Ihnen der Bescheid vom KBA zugesandt. - Führungszeugnis, Belegart "O"; muss beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde beantragt werden, wird von dort direkt zum LK Friesland gesandt
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
2)
Erwerb / Übernahme eines bereits einem anderen Halter zugeteilten Oldtimerkennzeichens
(Umschreibung mit Halterwechsel)
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- Auskunftsbescheid aus dem Fahreignungsregister (FAER) des KBA
Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesam stellen. Den Link zum KBA finden Sie hier...
Den Antrag auf Auskunft bitte ausfüllen und dem Kraftfahrt-Bundesamt zusenden. Anschließend wird Ihnen der Bescheid vom KBA zugesandt. - Führungszeugnis, Belegart "O"; muss beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde beantragt werden, wird von dort direkt zum LK Friesland gesandt
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- bisheriger roter Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft des Vorbesitzers (falls vom Vorhalter noch nicht zurückgegeben)
- die roten Oldtimerkennzeichen des Vorbesitzers (falls vom Vorhalter noch nicht zurückgegeben)
3)
Umschreibung eines Oldtimerkennzeichens wegen Wohnsitzwechsel aus anderem Zulassungsbezirk
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- bisheriger roter Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
4)
Ich bin bereits im Besitz eines Oldtimerkennzeichens im Landkreis Friesland und möchte ein weiteres Oldtimerkennzeichen beantragen
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (mit Verwendungszweck "rotes Kennzeichen")
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (je Fahrzeug)
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
5)
Änderung des Fahrzeugbestandes meines roten Oldtimerkennzeichens (Fahrzeug hinzufügen, außer Betrieb setzen)
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem hinzuzufügenden Fahrzeug, falls nicht vorhanden, ist die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag), ggf. eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem abzumeldenden Fahrzeug
- rote Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
6)
komplette Rückgabe des Oldtimerkennzeichens
- Antrag auf Zuteilung oder Bestandsänderung Oldtimerkennzeichen mit SEPA-Mandat/Vollmacht
- rote Fahrzeugschein/ bzw. Fahrzeugscheinheft
- rote Kennzeichenschilder zwecks Entstemplung
- ZB II / Fahrzeugbrief(e) von jedem Fahrzeug; falls vorhanden
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Formulare
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
Voraussetzungen
- Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
§ 43 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 43 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
für Krafträder: Steuer 46.02 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
rotes Kennzeichen für Oldtimer (07)
Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)
nicht-internetbasierter
Vorgang (€)
internetbasierter Vorgang
(Antragstellung über I-KFZ-Portal,
incl. Versandkosten) (€)
Erstmalige Ausstellung eines roten Oldtimer-Kennzeichens incl. Ausstellung des roten Oldtimer-Fahrzeugscheines:
177,90
Änderung des Oldtimer-Fahrzeugbestandes durch Hinzufügen oder außer Betrieb setzen von Fahrzeugen (Neuausstellung des Oldtimer-Fahrzeugscheines):
16,20
Ersatzausstellung des roten Oldtimer-Fahrzeugscheines bei Verlust:
16,20
rotes Kennzeichen für Oldtimer (07)
Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)
nicht-internetbasierter
Vorgang (€)
internetbasierter Vorgang
(Antragstellung über I-KFZ-Portal,
incl. Versandkosten) (€)
Erstmalige Ausstellung eines roten Oldtimer-Kennzeichens incl. Ausstellung des roten Oldtimer-Fahrzeugscheines:
177,90
Änderung des Oldtimer-Fahrzeugbestandes durch Hinzufügen oder außer Betrieb setzen von Fahrzeugen (Neuausstellung des Oldtimer-Fahrzeugscheines):
16,20
Ersatzausstellung des roten Oldtimer-Fahrzeugscheines bei Verlust:
16,20
Hinweise (Besonderheiten)
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Rotes Oldtimer-Kennzeichen 07er
Roter Fahrzeugschein (alt und neu):
2012 wurde bundesweit ein verbindliches Muster zum roten Oldtimer-Fahrzeugschein (07er) eingeführt. Seit dem wird nicht mehr für jedes Fahrzeug ein einzelner Schein oder ein Heft ausgestellt, sondern nur noch ein Fahrzeugschein, auf dem künftig alle Fahrzeuge des Bestandes in Listenform aufgeführt werden.
Bei roten Oldtimerkennzeichen, die vor 2012 zugeteilt wurden und bei denen noch Einzel-Fahrzeugscheine oder Hefte ausgestellt sind, wird der neue rote Fahrzeugschein bei nächster Änderung im Fahrzeugbestand ausgestellt. Auf Wunsch ist dies auch vorher möglich. In diesem Fall müssen alle vorhandenen Einzel-Fahrzeugscheine zum Austausch mit vorgelegt werden.
Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Roter Fahrzeugschein (alt und neu):
2012 wurde bundesweit ein verbindliches Muster zum roten Oldtimer-Fahrzeugschein (07er) eingeführt. Seit dem wird nicht mehr für jedes Fahrzeug ein einzelner Schein oder ein Heft ausgestellt, sondern nur noch ein Fahrzeugschein, auf dem künftig alle Fahrzeuge des Bestandes in Listenform aufgeführt werden.
Bei roten Oldtimerkennzeichen, die vor 2012 zugeteilt wurden und bei denen noch Einzel-Fahrzeugscheine oder Hefte ausgestellt sind, wird der neue rote Fahrzeugschein bei nächster Änderung im Fahrzeugbestand ausgestellt. Auf Wunsch ist dies auch vorher möglich. In diesem Fall müssen alle vorhandenen Einzel-Fahrzeugscheine zum Austausch mit vorgelegt werden.
Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
elektronische Versicherungsbestätigung, 07-er Nummer, eVB, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), rotes Oldtimerkennzeichen, 07 er Kennzeichen