Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)

    Beschreibung

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    Fax: 05931 44-3621

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zur Fahrzeugzulassung - NEU
    Zulassung: Info - SEPA
    SEPA-Lastschriftmandat, gültig ab 24.03.2014
    SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II

      • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.

    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ

        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Voraussetzungen

    • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    07-er Nummer, 07 er Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), rotes Oldtimerkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, eVB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de