Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)

    Beschreibung

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Oldtimer/07

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    Als Oldtimer gelten Fahrzeuge

    • die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    • weitgehend dem Originalzustand entsprechen,
    • in einem guten Erhaltungszustand sind
    • und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Mit einem 07-Oldtimerkennzeichen ist es möglich, bis zu 10 einzelne Fahrzeuge, die den oben genannten Vorschriften entsprechen, zu bewegen.

    Hinweis zur Benutzung:

    Dieses Kennzeichen gilt nicht für den Dauerbetrieb, dafür gibt es ein H-Kennzeichen. Das rote Dauerkennzeichen ist für die unregelmäßige Benutzung der Fahrzeuge zur

    • Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des technischen Kulturgutes,
    • Probefahrten
    • Prüfungsfahrten und
    • Überführungsfahrten

    gedacht.



    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    Als Oldtimer gelten Fahrzeuge

    • die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    • weitgehend dem Originalzustand entsprechen,
    • in einem guten Erhaltungszustand sind
    • und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Mit einem 07-Oldtimerkennzeichen ist es möglich, bis zu 10 einzelne Fahrzeuge, die den oben genannten Vorschriften entsprechen, zu bewegen.

    Hinweis zur Benutzung:

    Dieses Kennzeichen gilt nicht für den Dauerbetrieb, dafür gibt es ein H-Kennzeichen. Das rote Dauerkennzeichen ist für die unregelmäßige Benutzung der Fahrzeuge zur

    • Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des technischen Kulturgutes,
    • Probefahrten
    • Prüfungsfahrten und
    • Überführungsfahrten

    gedacht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Oldtimer/07

    • Die Beantragung ist nur im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg, Zimmer 5 möglich. Telefonisch sind die Kollegen unter unter der Durchwahl 0441 235 2603 erreichbar.
    • Bei einem Erstantrag ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung durch einen bevollmächtigten Dritten ist in diesen Fällen nicht möglich.
    • Die Beantragung ist nur im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg, Zimmer 5 möglich. Telefonisch sind die Kollegen unter unter der Durchwahl 0441 235 2603 erreichbar.
    • Bei einem Erstantrag ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung durch einen bevollmächtigten Dritten ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II

      • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.

    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ

        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Oldtimer/07

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Personalausweis oder Pass
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • eVB Nummer speziell für ein rotes Dauerkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZSteuer
    • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief oder ein Datenblatt
    • Gutachten eines anerkannten amtlichen Sachverständigen nach §23
      Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Personalausweis oder Pass
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • eVB Nummer speziell für ein rotes Dauerkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZSteuer
    • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief oder ein Datenblatt
    • Gutachten eines anerkannten amtlichen Sachverständigen nach §23
      Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Oldtimer/07

    Voraussetzungen

    • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen/Oldtimer/07

    • 113,00 Euro Verwaltungsgebühren, einmalig bei Einrichtung des Kennzeichens
    • 12,00 Euro Fahrzeugschein, für jedes Fahrzeug

    Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    • 113,00 Euro Verwaltungsgebühren, einmalig bei Einrichtung des Kennzeichens
    • 12,00 Euro Fahrzeugschein, für jedes Fahrzeug

    Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    elektronische Versicherungsbestätigung, 07-er Nummer, eVB, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), rotes Oldtimerkennzeichen, 07 er Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)