Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Hinweise für Verden: Rotes 07-Oldtimerkennzeichen
Das rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge ist eine Alternative zum H-Oldtimerkennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer.
Das Kennzeichen besteht aus der Landkreis-Kennung (VER) und einer vier oder fünfstelligen Erkennungsnummer. Diese besteht nur aus Ziffern und beginnt mit „07“. Die Kennzeichen sind in roter Schrift auf weißem Grund auszuführen.
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dokumentiert werden.
Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einem anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Auflistung der Fahrzeuge, für die das rote Kennzeichen beantragt wird
- die jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief)
- die jeweiligen Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
- „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG“; ist bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde zu beantragen
- Verkehrszentralregisterauszug; ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen (PDF-Formular)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) für rote Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
- ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die erste Zuteilung des Kennzeichens beträgt 102,90 EUR. Die Grundgebühr für weitere Eintragungen von Fahrzeugen beträgt jeweils 27,60 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Das rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge ist eine Alternative zum H-Oldtimerkennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer.
Das Kennzeichen besteht aus der Landkreis-Kennung (VER) und einer vier oder fünfstelligen Erkennungsnummer. Diese besteht nur aus Ziffern und beginnt mit "07". Die Kennzeichen sind in roter Schrift auf weißem Grund auszuführen.
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dokumentiert werden.
Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge dürfen nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einem anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Auflistung der Fahrzeuge, für die das rote Kennzeichen beantragt wird
- die jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief)
- die jeweiligen Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
- "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG"; ist bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde zu beantragen
- Verkehrszentralregisterauszug; ist beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen (PDF-Formular)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) für rote Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
- ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die erste Zuteilung des Kennzeichens beträgt 102,90 EUR. Die Grundgebühr für weitere Eintragungen von Fahrzeugen beträgt jeweils 27,60 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-245
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
-
-
Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
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Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
-
Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)
-
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
-
Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ
-
eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
-
der Nachweis der Steuerbefreiung
-
-
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Formulare
Hinweise für Verden: Rotes 07-Oldtimerkennzeichen
- Antrag auf Erteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimer gem. § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse
- Antrag auf Erteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimer gem. § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse
Voraussetzungen
- Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
für Krafträder: Steuer 46.02 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
elektronische Versicherungsbestätigung, 07-er Nummer, eVB, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), rotes Oldtimerkennzeichen, 07 er Kennzeichen