Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)

    Beschreibung

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
    • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
    • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

    Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



    Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

    Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

    Hotline: 04171 693-800

    Besitzen Sie mehrere Oldtimer und fahren Sie diese nur anlassbezogen, z. B. zur Teilnahme an Oldtimertreffen oder um eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt zu unternehmen?

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes 07'er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, die zugeteilt wurden, bevor das betreffende Fahrzeug / die betreffenden Fahrzeuge 30 Jahre alt waren, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem für jedes Fahrzeug ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden, wenn der Fahrtzweck eingehalten wird:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Für ein Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeugscheine ausgegeben werden. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

    Voraussetzungen:

    • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs 

    Verfahrensablauf:

    Wenn der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür ist ein Führungszeignis vorzulegen. Zudem wird von hier eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eingeholt.

    Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv abgeschlossen wurde, wird von hier für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt. Ferner erhalten Sie ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt aufzeichnen müssen. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.



    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:

    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
    • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
    • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

    Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



    Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

    Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

    Hotline: 04171 693-800

    Besitzen Sie mehrere Oldtimer und fahren Sie diese nur anlassbezogen, z. B. zur Teilnahme an Oldtimertreffen oder um eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt zu unternehmen?

    Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes 07'er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, die zugeteilt wurden, bevor das betreffende Fahrzeug / die betreffenden Fahrzeuge 30 Jahre alt waren, besteht Besitzstandsschutz.

    Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem für jedes Fahrzeug ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden, wenn der Fahrtzweck eingehalten wird:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Für ein Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeugscheine ausgegeben werden. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

    Voraussetzungen:

    • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Verfahrensablauf:

    Wenn der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür ist ein Führungszeignis vorzulegen. Zudem wird von hier eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eingeholt.

    Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv abgeschlossen wurde, wird von hier für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt. Ferner erhalten Sie ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt aufzeichnen müssen. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Grundsätzlich mit Terminvereinbarung.

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Grundsätzlich mit Terminvereinbarung.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II

      • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.

    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)

    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

      • Alternativ

        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. (Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.)
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
    • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der belegart "0")
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. (Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.)
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
    • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der belegart "0")
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

    Formulare

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

    Voraussetzungen

    • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Vorliegen eines Gutachtens einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Prüferin/eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    für Krafträder: Steuer 46.02 EUR

    für alle übrigen Fahrzeuge: Steuer 191.73 EUR

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

     

    Die Gebühr ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht alle dargestellt werden können. Wenn Sie Fragen zur Gebühr haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

    Die Gebühr ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht alle dargestellt werden können. Wenn Sie Fragen zur Gebühr haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

    • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
    • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
    • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

    Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zwingend ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

    Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



    Sie müssen auch beim roten Kennzeichen Wohnsitzwechsel / ggf. Verlagerung Ihres Betriebssitzes unverzüglich hier anzeigen.

    Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie das Kennzeichen zurückgeben.

    Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zwingend ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

    Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



    Sie müssen auch beim roten Kennzeichen Wohnsitzwechsel / ggf. Verlagerung Ihres Betriebssitzes unverzüglich hier anzeigen.

    Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie das Kennzeichen zurückgeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    elektronische Versicherungsbestätigung, 07-er Nummer, eVB, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre), rotes Oldtimerkennzeichen, 07 er Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)