Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Beschreibung

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 26

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)

    Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)

    Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)

    Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)

    E-Mail: kfz@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • amtliche Kennzeichen

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

    • Stilllegungsbescheinigung

    • Fahrzeugbrief

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    Bitte legen Sie Originaldokumente vor.

    Formulare

    Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Voraussetzungen

    Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

    • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
    • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
    • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
    • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kennzeichen reservieren, eVB, elektronische Versicherungsbestätigung, Oldtimerkennzeichen, Historische Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, 07 er Kennzeichen, H-Kennzeichen, Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English