Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Diese Fahrzeuge erhalten ein besonderes amtliches Kennzeichen, bei dem ein hinter der Erkennungsnummer eingeprägtes "H" anzeigt, dass für dieses Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt wurde. Für Oldtimer mit diesen Kennzeichen gelten alle Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie - hinsichtlich der Gutachten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für diese Fahrzeuge muss eine Betriebserlaubnis erteilt sein und es muss regelmäßig eine Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Bei der Abgasuntersuchung sind Fahrzeuge mit Ottomotoren von der Prüfung befreit, wenn sie vor dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gebracht wurden. Für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gilt der 01.01.1977 als Stichtag.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sein und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
- Es ist eine Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO hinsichtlich der Oldtimereigenschaft durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaSoP/PI) durchzuführen.
Diese Fahrzeuge erhalten ein besonderes amtliches Kennzeichen, bei dem ein hinter der Erkennungsnummer eingeprägtes "H" anzeigt, dass für dieses Fahrzeug aufgrund einer Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt wurde. Für Oldtimer mit diesen Kennzeichen gelten alle Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie - hinsichtlich der Gutachten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für diese Fahrzeuge muss eine Betriebserlaubnis erteilt sein und es muss regelmäßig eine Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Bei der Abgasuntersuchung sind Fahrzeuge mit Ottomotoren von der Prüfung befreit, wenn sie vor dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gebracht wurden. Für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gilt der 01.01.1977 als Stichtag.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sein und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
- Es ist eine Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO hinsichtlich der Oldtimereigenschaft durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaSoP/PI) durchzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten nach § 23 StVZO
- ggf. Versicherungsbestätigung (für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) erforderlich. Bei der VB-Nummer handelt es sich um einen 7-stelligen alphanumerischen Code); nur erforderlich, wenn sich der Halter oder der Zulassungsbezirk ändert oder Fahrzeug derzeit nicht zugelassen ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) des Fahrzeug-Halters
- ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe unten stehendes pdf-Muster), soll die Kraftfahrzeugsteuer nicht vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen werden, ist außerdem eine Ausweis-Kopie des Kontoinhabers vorzulegen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten nach § 23 StVZO
- ggf. Versicherungsbestätigung (für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) erforderlich. Bei der VB-Nummer handelt es sich um einen 7-stelligen alphanumerischen Code); nur erforderlich, wenn sich der Halter oder der Zulassungsbezirk ändert oder Fahrzeug derzeit nicht zugelassen ist
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) des Fahrzeug-Halters
- ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe unten stehendes pdf-Muster), soll die Kraftfahrzeugsteuer nicht vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen werden, ist außerdem eine Ausweis-Kopie des Kontoinhabers vorzulegen
Formulare
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
- Vollmacht für die Kfz-ZulassungVollmacht für die Zulassung
- Vollmacht für die Kfz-ZulassungVollmacht für die Zulassung
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Voraussetzungen
Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie
- vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
- von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
- in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- i.d.R. 31,20€
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren, wenn z.B. die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
- i.d.R. 31,20€
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren, wenn z.B. die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- die Kosten bei den Schilderherstellern belaufen sich derzeit auf ca. 26 bis 30 € für einen Satz von 2 Pkw-Kennzeichen.
- Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen werden, wenn für den Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände von mehr als 10 € bestehen. Unstimmigkeiten müssen in diesem Fall ausschließlich mit dem Hauptzollamt geklärt werden.
- Kfz-Steuer: Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit ca. 191 € pro Jahr (Krafträder: ca. 46 € pro Jahr).
- die Kosten bei den Schilderherstellern belaufen sich derzeit auf ca. 26 bis 30 € für einen Satz von 2 Pkw-Kennzeichen.
- Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen werden, wenn für den Fahrzeughalter Kfz-Steuerrückstände von mehr als 10 € bestehen. Unstimmigkeiten müssen in diesem Fall ausschließlich mit dem Hauptzollamt geklärt werden.
- Kfz-Steuer: Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit ca. 191 € pro Jahr (Krafträder: ca. 46 € pro Jahr).
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung