Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Hinweise für Salzgitter: Kfz Kennzeichen: beantragen - Oldtimer (H) (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Kfz-Zulassung
Aktuelles
Aktueller Hinweis: Um einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu reservieren, können Sie sich telefonisch auch an die Nummer 05341/839-3000 wenden. Kfz-Abmeldungen sind ohne Termin möglich. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Beschreibung
Kfz-Abmeldungen können derzeit kontaktlos beantragt werden. Bitte senden Sie dazu den originalen Fahrzeugschein sowie ein Foto vor und nach der Entstempelung zusammen mit dem auf der Internetseite verfügbaren ausgefüllten Vordruck zur Abmeldung an die Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie den entwerteten Schein samt Rechnung zurück.
Es gibt auch die Möglichkeit Termine mit der Zulassungsstelle online zu vereinbaren (Link unten unter Anschrift und Erreichbarkeit).
Adresse
Postanschrift
Hans-Birnbaum-Straße 30
38226 Salzgitter
Postanschrift
38226 Salzgitter
Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe ) Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr Dienstags 8:30 – 12 Uhr Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr Freitags 8:30 – 12 Uhr  Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen: Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.salzgitter.de
Telefon Festnetz: 05341 8393000
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Formulare
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Voraussetzungen
Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie
- vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
- von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
- in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung