Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis.
Siehe „Umstellung eines alten Führerscheines".
Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis.
Siehe "Umstellung eines alten Führerscheines".
Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brinkmann
Frau Koch
Herr Saß
Frau Kriedel
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- § 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 5 Passverordnung (PassV)
- Anlage 8 der Passverordnung (PassV)
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kartenführerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (ggfs. 2 Lichtbilder bei gleichzeitiger Umstellung)
- sofern vorhanden, die bisherige Fahrerkarte
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kartenführerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (ggfs. 2 Lichtbilder bei gleichzeitiger Umstellung)
- sofern vorhanden, die bisherige Fahrerkarte
Formulare
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens 4 Wochen (jedoch spätestens 15 Werktage) vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Die Ausstellung der neuen Fahrerkarte dauert in der Regel 7 Werktage (bei Direktübersendung durch das Kraftfahrt-Bundesamt).
Bei Abholung in der Führerscheinstelle ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens 4 Wochen (jedoch spätestens 15 Werktage) vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Die Ausstellung der neuen Fahrerkarte dauert in der Regel 7 Werktage (bei Direktübersendung durch das Kraftfahrt-Bundesamt).
Bei Abholung in der Führerscheinstelle ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Z. Z. 34,00 – 37,00 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Z. Z. 34,00 - 37,00 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Fahrerkarte - Erstausstellung, Verlängerung und Ersatz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät