Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Neu zugelassene Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Zur Nutzung des digitalen Kontrollgerätes wird die so genannte Fahrerkarte benötigt. In Niedersachsen werden die Fahrerkarten durch die jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt.
Jede Fahrerin und jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Sie ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Neu zugelassene Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Zur Nutzung des digitalen Kontrollgerätes wird die so genannte Fahrerkarte benötigt. In Niedersachsen werden die Fahrerkarten durch die jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt.
Jede Fahrerin und jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Sie ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- § 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 5 Passverordnung (PassV)
- Anlage 8 der Passverordnung (PassV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein aus einem anderen EU beziehungsweise EWR Land (sofern kein Kartenführerschein vorhanden ist, muss der alte Führerschein umgetauscht werden)
- Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU sind eine Arbeitserlaubnis und der Arbeitsvertrag vorzulegen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- bei Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit die gültige Fahrerkarte
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung von einem Notar
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.)
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde von Ihnen telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein aus einem anderen EU beziehungsweise EWR Land (sofern kein Kartenführerschein vorhanden ist, muss der alte Führerschein umgetauscht werden)
- Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU sind eine Arbeitserlaubnis und der Arbeitsvertrag vorzulegen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
- bei Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit die gültige Fahrerkarte
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung von einem Notar
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.)
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde von Ihnen telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235-3080).
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Es ist eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Ist die Fahrerkarte verloren gegangen, muss entweder bei der Führerscheinstelle oder bei einem Notar eine Versicherung an Eides Statt abgeben werden.
Ist die Fahrerkarte gestohlen worden, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt und die Diebstahlsmeldung bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Es ist eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Ist die Fahrerkarte verloren gegangen, muss entweder bei der Führerscheinstelle oder bei einem Notar eine Versicherung an Eides Statt abgeben werden.
Ist die Fahrerkarte gestohlen worden, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt und die Diebstahlsmeldung bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung einer bereits existierenden Fahrerkarte ist nicht möglich. Es muss in jedem Fall rechtzeitig (maximal sechs Wochen) vor Ablauf eine neue Fahrerkarte beantragt und ausgestellt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung einer bereits existierenden Fahrerkarte ist nicht möglich. Es muss in jedem Fall rechtzeitig (maximal sechs Wochen) vor Ablauf eine neue Fahrerkarte beantragt und ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Wochen.
Auf Wunsch kann die Fahrerkarte auch direkt nach Hause geschickt werden. In diesen Fällen verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf maximal eine Woche.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Wochen.
Auf Wunsch kann die Fahrerkarte auch direkt nach Hause geschickt werden. In diesen Fällen verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf maximal eine Woche.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Bei Ersterteilung, Verlängerung und Ersatzausstellung wegen Diebstahl oder Unbrauchbarkeit
- 37 Euro Verwaltungsgebühr
Bei Ersatzausstellung wegen Verlust
- 37 Euro Verwaltungsgebühr
- zuzüglich 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung bei wiederholtem Verlust
Bei Zusendung direkt nach Hause
- zuzüglich fünf Euro für die Zusendung
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Hinweis
Im Fall einer defekten Fahrerkarte (Unbrauchbarkeit) gilt eine 2-jährige Garantiezeit in der für die Ersatzausstellung keine Gebühren anfallen. Hierzu wird die defekte Karte zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt gesendet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Bei Ersterteilung, Verlängerung und Ersatzausstellung wegen Diebstahl oder Unbrauchbarkeit
- 37 Euro Verwaltungsgebühr
Bei Ersatzausstellung wegen Verlust
- 37 Euro Verwaltungsgebühr
- zuzüglich 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung bei wiederholtem Verlust
Bei Zusendung direkt nach Hause
- zuzüglich fünf Euro für die Zusendung
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Hinweis
Im Fall einer defekten Fahrerkarte (Unbrauchbarkeit) gilt eine 2-jährige Garantiezeit in der für die Ersatzausstellung keine Gebühren anfallen. Hierzu wird die defekte Karte zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt gesendet.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Hinweis
Die Werkstattkarten und die Unternehmerkarten sind beim Gewerbeaufsichtsamt am Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 7990, zu beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fahrerkarte - Ersterteilung, Verlängerung und Ersatz
Hinweis
Die Werkstattkarten und die Unternehmerkarten sind beim Gewerbeaufsichtsamt am Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 7990, zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät