Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte: Erteilung

    Beschreibung

    Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

    Folgende Daten sind ablesbar:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
    • Führerscheinnummer
    • Nationalität des ausstellenden Staates
    • Gültigkeitsdauer (von / bis)
    • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
    • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
    • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

    Hinweise für Delmenhorst: Fahrtenschreiberkarte (ehemals Fahrerkarte/Kontrollgerätkarte)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)

    Aktuelles

    Bei Fragen zum Thema Fahrerlaubnisse, sei es zur ersten Erteilung, zum Umtausch, zur Erweiterung oder auch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist die Führerscheinstelle der Stadt Delmenhorst die Ansprechpartnerin. Dort gibt es Auskünfte zu allen fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen und eine Liste über die Aufgaben der Führerscheinstelle finden sich unter dem Punkt „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) zu folgenden Servicezeiten möglich: Montag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Termine können auch per E-Mail an fahrerlaubnis@delmenhorst.de vereinbart werden. Bei Anfragen sind die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer) sowie das Anliegen anzugeben. Telefonische Sprechzeiten: Montag: 14 bis 15 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@delmenhorst.de

    Telefon Festnetz: 04221 990

    Fax: 04221 99141214

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2017 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
    • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4  Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
    • alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

    Hinweise für Delmenhorst: Fahrtenschreiberkarte (ehemals Fahrerkarte/Kontrollgerätkarte)

    Es wird empfohlen, eine neue Fahrerkarte etwa drei Wochen vor Ablauf der alten Fahrerkarte zu beantragen.

    Begründung: Wird die alte Karte in der Zeit zwischen der Bestellung der Folgekarte und dem Gültigkeitsablauf der alten Karte gestohlen, geht sie verloren oder ist sie defekt, müssen beide Karten eingezogen werden. Die dann neu zu bestellende Karte mit neuer Laufzeit von fünf Jahren ist vom Antragsteller zu bezahlen.

    Es wird empfohlen, eine neue Fahrerkarte etwa drei Wochen vor Ablauf der alten Fahrerkarte zu beantragen.

    Begründung: Wird die alte Karte in der Zeit zwischen der Bestellung der Folgekarte und dem Gültigkeitsablauf der alten Karte gestohlen, geht sie verloren oder ist sie defekt, müssen beide Karten eingezogen werden. Die dann neu zu bestellende Karte mit neuer Laufzeit von fünf Jahren ist vom Antragsteller zu bezahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delmenhorst: Fahrtenschreiberkarte (ehemals Fahrerkarte/Kontrollgerätkarte)

    Die Ausstellung der Fahrerkarte dauert etwa fünf Werktage.

    Die Ausstellung der Fahrerkarte dauert etwa fünf Werktage.

    Kosten

    Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)