Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte: Erteilung

    Beschreibung

    Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

    Folgende Daten sind ablesbar:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
    • Führerscheinnummer
    • Nationalität des ausstellenden Staates
    • Gültigkeitsdauer (von / bis)
    • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
    • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
    • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

    Hinweise für Verden: Fahrerkarte

    Allgemeine Informationen

    Muster-Fahrerkarte (Vor- und Rückseite)Fahrerkarte für digitales Kontrollgerät
    Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Omnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen müssen über ihre Lenk- und Ruhezeiten einen Nachweis führen. Ein digitales Kontrollgerät soll künftig in zugelassenen Fahrzeugen die mechanischen, manipulationsanfälligen Fahrtenschreiber ablösen.

    Das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im gewerblichen Straßenverkehr ist als so genannte "Black-Box" konzipiert. Sie kann vom Fahrpersonal nur mit einer scheckkartengroßen Karte, der "Fahrerkarte", bedient werden. Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip versehen. Er speichert die persönlichen Zeiten des Fahrpersonals der jeweils letzten 28 Tage.

    Inhaber eines Kartenführerscheins können die Fahrerkarte bei der für ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Darüber hinaus kommen spezielle Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten zum Einsatz. Für deren Erteilung sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.

    Seit dem 01.05.2006 müssen Fahrzeuge, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.

    Antragsunterlagen:
    Das persönliche Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich.

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder gültiger Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
    • Inländische Antragsteller müssen einen Kartenführerschein mit einer der folgenden Führerscheinklassen vorweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum müssen eine Fahrberechtigung nachweisen, die einer der folgenden Führerscheinklassen entspricht: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.

    Die Fahrerkarte wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erstellt. Die Bearbeitung dauert ca. 1 bis 2 Wochen.

    Gebühren:
    Die Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro inklusive Versand. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

    Die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre. Jedem Antragsteller darf nur eine Fahrerkarte ausgestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage und frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Ottersberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
    • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4  Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
    • alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    Formulare

    Hinweise für Verden: Fahrerkarte

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Fristen

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

    Kosten

    Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lenkzeiten, Lenk- und Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de