Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Stade: Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > Ersterteilung / Verlängerung & Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion
Seit 2005 sind LKW- & Bus-Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten, welche sich nach ihrer Funktion unterscheiden:
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- Fahrerkarten
- *Unternehmenskarten
- *Werkstattkarten
- *Kontrollkarten
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*Hinweis: Für die Ausgabe der Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten ist das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven (Tel. 04721 – 506254) zuständig.
Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > die Funktion
© Kraftfahrtbundesamt (KBA)
Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen.
Diese Nachweise müssen bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorgelegt werden können.
Mit seiner/ihrer persönlichen Fahrerkarte meldet sich der/die Fahrer/in an dem digitalen Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab.
© Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers / der Fahrerin sowie Informationen zu:
- Lenkzeiten
- Arbeitszeiten
- Bereitschaftszeiten
- Pausenzeiten
Die Fahrerkarte bietet zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Polizei, die Möglichkeit, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können dabei die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Anhand der Daten kann auch geprüft werden, ob allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren wurde.
Folgende Personenkreise können eine Fahrerkarte beantragen:
- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade haben.
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder EWR, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade ist.
Hinweis: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, reicht es aus, wenn glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass der Aufenthalt im Inland auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.
Erstantrag > Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!
Für die Ausstellung der ersten Fahrerkarte ist ihre persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
Verlängerung der Fahrerkarte > kann auch postalisch erfolgen!
Die Verlängerung der 5 Jahre gültigen Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Dabei wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt. Die Verlängerung können Sie auch gerne per Post einreichen.
Bitte dem postalischen Antrag beifügen:
- KOPIE gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- KOPIE Führerschein
- Antragsformular "Fahrerkarte beantragen"
Ersatz der Fahrerkarte bei Verlust / Diebstahl / Fehlfunktion / Defekt >
Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!
Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ausnahmen gibt es bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. Hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte ist unverzüglich zu beantragen. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE
Bei Verlust der Fahrerkarte ist über den Verlust einer Versicherung an Eides Statt abzulegen. Dies kann bei der Antragstellung erfolgen oder durch einen Notar und die Erklärung wird zur Antragstellung mitgebracht. Die Kosten für die Versicherung an Eides Statt belaufen sich hier auf 30,70 €.
Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Diese Anzeige muss bei Beantragung einer neuen Fahrerkarte vorgelegt werden.
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
- bei Diebstahl> Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Beschädigung / Unlesbarkeit> die beschädigte, alte Fahrerkarte
Seit 2005 sind LKW- & Bus-Neufahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten, welche sich nach ihrer Funktion unterscheiden:
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- Fahrerkarten
- *Unternehmenskarten
- *Werkstattkarten
- *Kontrollkarten
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*Hinweis: Für die Ausgabe der Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten ist das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven (Tel. 04721 - 506254) zuständig.
Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > die Funktion
© Kraftfahrtbundesamt (KBA)
Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen.
Diese Nachweise müssen bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorgelegt werden können.
Mit seiner/ihrer persönlichen Fahrerkarte meldet sich der/die Fahrer/in an dem digitalen Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab.
© Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers / der Fahrerin sowie Informationen zu:
- Lenkzeiten
- Arbeitszeiten
- Bereitschaftszeiten
- Pausenzeiten
Die Fahrerkarte bietet zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Polizei, die Möglichkeit, auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dafür liest das Kontrollpersonal die gespeicherten Daten des Fahrpersonals mit der Karte aus. Unter anderem können dabei die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen festgestellt werden. Anhand der Daten kann auch geprüft werden, ob allein oder im Zweifahrerbetrieb gefahren wurde.
Folgende Personenkreise können eine Fahrerkarte beantragen:
- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade haben.
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder EWR, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Stade ist.
Hinweis: Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, reicht es aus, wenn glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass der Aufenthalt im Inland auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.
Erstantrag > Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!
Für die Ausstellung der ersten Fahrerkarte ist ihre persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
Verlängerung der Fahrerkarte > kann auch postalisch erfolgen!
Die Verlängerung der 5 Jahre gültigen Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Dabei wird eine neue Fahrerkarte ausgestellt. Die Verlängerung können Sie auch gerne per Post einreichen.
Bitte dem postalischen Antrag beifügen:
- KOPIE gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- KOPIE Führerschein
- Antragsformular "Fahrerkarte beantragen"
Ersatz der Fahrerkarte bei Verlust / Diebstahl / Fehlfunktion / Defekt >
Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!
Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ausnahmen gibt es bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. Hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte ist unverzüglich zu beantragen. TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE
Bei Verlust der Fahrerkarte ist über den Verlust einer Versicherung an Eides Statt abzulegen. Dies kann bei der Antragstellung erfolgen oder durch einen Notar und die Erklärung wird zur Antragstellung mitgebracht. Die Kosten für die Versicherung an Eides Statt belaufen sich hier auf 30,70 €.
Wurde die Fahrerkarte gestohlen, ist der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Diese Anzeige muss bei Beantragung einer neuen Fahrerkarte vorgelegt werden.
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- Führerschein
- bei Diebstahl> Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Beschädigung / Unlesbarkeit> die beschädigte, alte Fahrerkarte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Horneburg (Kreis Stade, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > Ersterteilung / Verlängerung & Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät
Metainformation
- Ursprungsportal: Fahrerkarte: Erteilung
- Ursprungsportal: Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > Ersterteilung / Verlängerung & Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion in Stade
- Ursprungsportal: Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte > Ersterteilung / Verlängerung & Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion in Stade