Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Nach und nach werden in zugelassenen Fahrzeugen der Fahrtenschreiber und die Tacho-Scheibe von einem digitalen Kontrollgerät abgelöst. Das digitale Kontrollgerät für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten kann nur mit der Fahrerkarte bedient werden. Die Fahrerkarte speichert die persönlichen Zeiten des Fahrpersonals der jeweils letzten 28 Tage. Danach werden die ältesten Daten überschrieben.
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
Internet
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Bei erstmaliger Erteilung & Verlängerung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- EU-Kartenführerschein (falls nicht vorhanden, ist dieser zeitgleich zu beantragen)
- aktuelle Fahrerkarte - falls vorhanden
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
Formulare
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheines. Sollten Sie im Besitz eines Papierführerscheines sein, ist der Kartenführerschein zeitgleich zu beantragen ( s. Umtausch in einen EU-Führerschein)
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Eine Beantragung für die Verlängerung einer Fahrerkarte empfiehlt sich etwa 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit.
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
- 34 €
- ggf. zzgl. 3 € für den Direktversand
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
Informationen zu Unternehmens- und Werkstattkarten erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven. (siehe Link unten)
Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Fahrerkarte
- Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven
- Info-Blatt Fahrerkarte
- Karteikartenabschrift
- Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Termin-Reservierung Führerscheinstelle
- Unternehmenskarte
- Werkstattkarte
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät, Lenk- und Ruhezeiten