Fahrerkarte: Erteilung
Beschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Es gab früher die Tachografenscheiben, mit denen u.a. die täglichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet worden sind. Diese runden Tachoscheiben dienten den Kontrollbehörden zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie der erlaubten Geschwindigkeiten.
Bei Neufahrzeugen ab dem 01.01.2006 werden diese analogen Kontrollgeräte durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Die Fahrerkarte enthält nun die persönlichen Daten des Inhabers und speichert die notwendigen Daten. Diese Daten können dann von den Kontrollbehörden und auch vom Arbeitgeber ausgelesen und überprüft werden. Dafür gibt es spezielle Kontrollgerätekarten, wie die Kontroll- und die Unternehmenskarte. Auch die Werkstätten erhalten eine eigene Werkstattkarte.
Das digitale EG-Kontrollgerät wird über vier unterschiedliche Kontrollgerätkarten bedient:
- Die Fahrerkarte
Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. - Die Werkstattkarte
Sie dient der Aktivierung/Kalibrierung/Reparatur/Daten sicherung der Geräte. - Die Unternehmenskarte
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Sie dient zum Herunterladen der Daten aus dem Speicher. - Die Kontrollkarte
Die Kontrollkarte dient der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten durch Kontrollbehörden (Polizei, Arbeitsschutzbehörden, Bundesamt für Güterverkehr).
Es gab früher die Tachografenscheiben, mit denen u.a. die täglichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet worden sind. Diese runden Tachoscheiben dienten den Kontrollbehörden zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie der erlaubten Geschwindigkeiten.
Bei Neufahrzeugen ab dem 01.01.2006 werden diese analogen Kontrollgeräte durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Die Fahrerkarte enthält nun die persönlichen Daten des Inhabers und speichert die notwendigen Daten. Diese Daten können dann von den Kontrollbehörden und auch vom Arbeitgeber ausgelesen und überprüft werden. Dafür gibt es spezielle Kontrollgerätekarten, wie die Kontroll- und die Unternehmenskarte. Auch die Werkstätten erhalten eine eigene Werkstattkarte.
Das digitale EG-Kontrollgerät wird über vier unterschiedliche Kontrollgerätkarten bedient:
- Die Fahrerkarte
Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. - Die Werkstattkarte
Sie dient der Aktivierung/Kalibrierung/Reparatur/Daten sicherung der Geräte. - Die Unternehmenskarte
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Sie dient zum Herunterladen der Daten aus dem Speicher. - Die Kontrollkarte
Die Kontrollkarte dient der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten durch Kontrollbehörden (Polizei, Arbeitsschutzbehörden, Bundesamt für Güterverkehr).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
- alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- § 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)
- § 5 Passverordnung (PassV)
- Anlage 8 der Passverordnung (PassV)
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Die Fahrerkarte wird von den zuständigen Behörden auf digitalem Weg beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bestellt. Dort wird die Karte personalisiert und produziert.
- Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Die Fahrerkarte wird von den zuständigen Behörden auf digitalem Weg beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bestellt. Dort wird die Karte personalisiert und produziert.
Formulare
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Voraussetzungen
Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Die Fahrerkarte ist bei den für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu beantragen. Im Landkreis Harburg können Sie die Fahrerkarte im BürgerService in Winsen (Luhe) oder in den Außenstellen in Hittfeld und Buchholz beantragen.
Die anderen Karten sind bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zu beantragen.
Wer benötigt eine Fahrerkarte?
Die Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t beträgt, haben Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten zu führen. Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen, die hier nicht wiedergegeben werden können. In Zweifelsfällen können diese bei Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden.
Die Aufzeichnungen müssen jeden Tag erfolgen. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche, an dem gefahren wurde, sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf dieser Tage sind sie dem Unternehmer unverzüglich auszuhändigen und ein Jahr lang aufzubewahren.
Die Fahrerkarte ist bei den für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu beantragen. Im Landkreis Harburg können Sie die Fahrerkarte im BürgerService in Winsen (Luhe) oder in den Außenstellen in Hittfeld und Buchholz beantragen.
Die anderen Karten sind bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zu beantragen.
Wer benötigt eine Fahrerkarte?
Die Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t beträgt, haben Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten zu führen. Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen, die hier nicht wiedergegeben werden können. In Zweifelsfällen können diese bei Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden.
Die Aufzeichnungen müssen jeden Tag erfolgen. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche, an dem gefahren wurde, sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf dieser Tage sind sie dem Unternehmer unverzüglich auszuhändigen und ein Jahr lang aufzubewahren.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall ungefähr 7-10 Tage.
Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall ungefähr 7-10 Tage.
Kosten
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Die Antragsgebühren betragen 34,00 EUR. Die Fahrerkarte kann auch für zusätzlich 3,00 EUR direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt nach Hause geschickt werden (Direktversand).
Die Antragsgebühren betragen 34,00 EUR. Die Fahrerkarte kann auch für zusätzlich 3,00 EUR direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt nach Hause geschickt werden (Direktversand).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Hinweise für Harburg: Fahrerkarte: Erteilung
Der neue Gültigkeitszeitraum schließt an dem alten Ablaufdatum an. Es wird jeweils eine neue Fahrerkarte gefertigt.
Was ist zu tun, wenn die Karte defekt oder gestohlen worden ist?
Sofern eine Beschädigung oder Fehlfunktion festgestellt wird, ist innerhalb von sieben Werktagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung eine Ersatzfahrerkarte zu beantragen. Die nicht mehr nutzbare Fahrerkarte ist der Behörde zurückzugeben. Bis zur Aushändigung der neuen Fahrerkarte sind die entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ist die Ersatzfahrerkarte innerhalb von fünf Werktagen auszustellen.
Beim Diebstahl der Fahrerkarte ist immer eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die Diebstahlsanzeige der Polizei ist bei der Antragstellung für eine Ersatzfahrerkarte im Original vorzulegen. In Zweifelsfällen hat der Antragsteller eine gebührenpflichtige (z.Z. 30,70 EUR) eidesstattliche Versicherung bei der Antragstellung abzugeben. Sollte die Fahrerkarte während der regulären Gültigkeitsdauer mehr als zweimal verloren gehen oder gestohlen werden, so ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Ersatzfahrerkarte bei Diebstahl oder Verlust ist ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen zu beantragen. Die Ersatzausstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen, sobald alle Antragsunterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
Bis zur Aushändigung der Ersatzfahrerkarte sind die entsprechenden täglichen Ausdrucke aus dem Kontrollgerät zu machen und entsprechend aufzubewahren.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten (FAQ’s) bekommen Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes oder des Bundesamtes für Güterverkehr.
Der neue Gültigkeitszeitraum schließt an dem alten Ablaufdatum an. Es wird jeweils eine neue Fahrerkarte gefertigt.
Was ist zu tun, wenn die Karte defekt oder gestohlen worden ist?
Sofern eine Beschädigung oder Fehlfunktion festgestellt wird, ist innerhalb von sieben Werktagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung eine Ersatzfahrerkarte zu beantragen. Die nicht mehr nutzbare Fahrerkarte ist der Behörde zurückzugeben. Bis zur Aushändigung der neuen Fahrerkarte sind die entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ist die Ersatzfahrerkarte innerhalb von fünf Werktagen auszustellen.
Beim Diebstahl der Fahrerkarte ist immer eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die Diebstahlsanzeige der Polizei ist bei der Antragstellung für eine Ersatzfahrerkarte im Original vorzulegen. In Zweifelsfällen hat der Antragsteller eine gebührenpflichtige (z.Z. 30,70 EUR) eidesstattliche Versicherung bei der Antragstellung abzugeben. Sollte die Fahrerkarte während der regulären Gültigkeitsdauer mehr als zweimal verloren gehen oder gestohlen werden, so ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Ersatzfahrerkarte bei Diebstahl oder Verlust ist ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen zu beantragen. Die Ersatzausstellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen, sobald alle Antragsunterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
Bis zur Aushändigung der Ersatzfahrerkarte sind die entsprechenden täglichen Ausdrucke aus dem Kontrollgerät zu machen und entsprechend aufzubewahren.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten (FAQs) bekommen Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes oder des Bundesamtes für Güterverkehr.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.09.2011
Stichwörter
Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeiten, Digitales Kontrollgerät