Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
    99108053020000

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung; Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • der Kartenführerschein
    • ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
    • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
    • eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
       

    Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.

    Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung

    ... zum benötigten Führungszeugnis:

    Ein einfaches Führungszeugnis ist nicht ausreichend!

    Hier handelt es sich um ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden (Verwendungszweck K22), welches bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss. Für die Beantragung wird eine Bescheinigung von der Führerscheinstelle benötigt, weshalb Sie als Erstes zur Führerscheinstelle kommen sollten und sich erst im Anschluss um das erw. Führungszeugnis bemühen sollten.

    ... zum benötigten Führungszeugnis:

    Ein einfaches Führungszeugnis ist nicht ausreichend!

    Hier handelt es sich um ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden (Verwendungszweck K22), welches bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss. Für die Beantragung wird eine Bescheinigung von der Führerscheinstelle benötigt, weshalb Sie als Erstes zur Führerscheinstelle kommen sollten und sich erst im Anschluss um das erw. Führungszeugnis bemühen sollten.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.

    Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben am 02.04.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Taxischein, Klasse D, Klasse C, Verlängerung, verlängern, Führerschein Verlängerung, Fahrgast, Lkw Führerschein, Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Bus, Ortskenntnisprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024