Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

    Hinweise für Harburg: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Allgemeine Informationen

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch Aushändigung des Fahrgastbeförderungsscheins ist erforderlich, wenn mit nachfolgenden Kraftfahrzeugarten Fahrgäste befördert werden sollen:

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Krankenkraftwagen
    • Personenkraftwagen im Linienverkehr
    • Gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten
    • Ferienziel-Reisen.

    Sofern der Antragsteller noch nicht Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen (§ 48 Absatz 3 Fahrerlaubnisverordnung). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Danach erfolgt eine Verlängerung nur nach Überprüfung und Feststellung der besonderen Kraftfahreignung hinsichtlich der Leistungsanforderung (siehe Ziffer 2).

    Der alte bereits erteilte Führerschein der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bleibt bis zum Ablauf der nach altem Recht eingetragenen Befristung gültig. Die danach erforderliche Verlängerung wird nach den Vorschriften der neuen Fahrerlaubnisverordnung vorgenommen.

    Die Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für KOM bzw. der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE finden Informationen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis unter Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen.

    Mindestalter und besondere persönliche Zuverlässigkeit für die Fahrgastbeförderung

    Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre. Bei der Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen ist die Vollendung des 19. Lebensjahres erforderlich.

    Zusätzlich zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters muss die besondere persönliche Zuverlässigkeit gegeben sein, dass die Fahrgäste verantwortungsbewusst und rechtmäßig, d.h. unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, befördert werden. Zur Überprüfung dieser besonderen persönlichen Zuverlässigkeit werden im Rahmen des Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aktuelle Auszüge aus dem Verkehrszentralregister und dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis Belegart O) angefordert.



    Allgemeine Informationen

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch Aushändigung des Fahrgastbeförderungsscheins ist erforderlich, wenn mit nachfolgenden Kraftfahrzeugarten Fahrgäste befördert werden sollen:

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Krankenkraftwagen
    • Personenkraftwagen im Linienverkehr
    • Gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten
    • Ferienziel-Reisen.

    Sofern der Antragsteller noch nicht Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, ist gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein zu beantragen (§ 48 Absatz 3 Fahrerlaubnisverordnung). Beide Anträge sind in diesem Fall persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

    Sofern die Kraftfahreignung nachgewiesen worden ist, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Danach erfolgt eine Verlängerung nur nach Überprüfung und Feststellung der besonderen Kraftfahreignung hinsichtlich der Leistungsanforderung (siehe Ziffer 2).

    Der alte bereits erteilte Führerschein der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bleibt bis zum Ablauf der nach altem Recht eingetragenen Befristung gültig. Die danach erforderliche Verlängerung wird nach den Vorschriften der neuen Fahrerlaubnisverordnung vorgenommen.

    Die Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für KOM bzw. der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE finden Informationen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis unter Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnisklassen.

    Mindestalter und besondere persönliche Zuverlässigkeit für die Fahrgastbeförderung

    Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre. Bei der Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen ist die Vollendung des 19. Lebensjahres erforderlich.

    Zusätzlich zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters muss die besondere persönliche Zuverlässigkeit gegeben sein, dass die Fahrgäste verantwortungsbewusst und rechtmäßig, d.h. unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, befördert werden. Zur Überprüfung dieser besonderen persönlichen Zuverlässigkeit werden im Rahmen des Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aktuelle Auszüge aus dem Verkehrszentralregister und dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis Belegart O) angefordert.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-855

    Fax: +49 4171 693-181

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • der Kartenführerschein
    • ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
    • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
    • eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
       

    Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.

    Hinweise für Harburg: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    • Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • EU Kartenführerschein nach dem aktuell gültigen Muster (ausgestellt nach dem 19.01.2013)
    • Führungszeugnis der Belegart O (dieses ist im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)
    • Nachweis über den Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre in den letzten fünf Jahren. Bei Krankenkraftwagen ist der Nachweis des einjährigen Besitzes ausreichend.

    Bei Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie bei Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres:

    • Vorlage eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Überprüfung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfunktionen (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen.

    Bei Verlängerung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres:

    • Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Feststellung der Kraftfahreignung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen

    Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • EU Kartenführerschein nach dem aktuell gültigen Muster (ausgestellt nach dem 19.01.2013)
    • Führungszeugnis der Belegart O (dieses ist im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)
    • Nachweis über den Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre in den letzten fünf Jahren. Bei Krankenkraftwagen ist der Nachweis des einjährigen Besitzes ausreichend.

    Bei Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie bei Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres:

    • Vorlage eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Überprüfung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfunktionen (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen.

    Bei Verlängerung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres:

    • Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Feststellung der Kraftfahreignung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen

    Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.

    Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kostet 43,90 Euro und die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kostet 38,00 Euro.

    Die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kostet 43,90 Euro und die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kostet 38,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Klasse C, Fahrgastbeförderungsschein, Ortskenntnisprüfung, Klasse D, Lkw Führerschein, Bus, Fahrgast, Führerschein Verlängerung, Taxischein, verlängern, Fahrgastbeförderung, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)