Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Speicherstraße 2

    29221 Celle

    Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-1501

    Fax: 05141 916-1599

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Sacha Glowalla)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • der Kartenführerschein
    • ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
    • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
    • eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
       

    Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.

    Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Klasse C, Fahrgastbeförderungsschein, Ortskenntnisprüfung, Klasse D, Lkw Führerschein, Bus, Fahrgast, Führerschein Verlängerung, Taxischein, verlängern, Fahrgastbeförderung, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)