Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Hinweise für Braunschweig: Fahrgastbeförderungserlaubnis (Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis) (IES:Braunschweig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Braunschweig - Führerscheinstelle
Beschreibung
In der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.
Aktuelle Information: Pflichtumtausch
Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen ( Fristenplan) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.
Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1953 - 1958 bzw. 1959 - 1964 musste der Führerschein bis zum 19.07.2022 bzw. 19.01.2023 umgestellt sein.
Es werden Termine für die nächste vom Gesetzgeber zum Umtausch verpflichtete Personengruppe vergeben. Hierbei geht es um Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1965 - 1970 gehören (s. Fristenplan). Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2024 umgestellt sein
Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein.
Adresse
Postanschrift
Porschestraße 5
38112 Braunschweig
Öffnungszeiten
Die Öffnung für den Publikumsverkehr erfolgt ausschließlich über Terminreservierung. Um eine faire Terminvergabe an alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sehen Sie bitte davon ab, vorsorglich mehrere Termine für dasselbe Anliegen zu buchen. In einem Termin können mehrere Anliegengebucht werden. Eine entsprechende Auswahl ist bei der Terminbuchung zu treffen. Sofern Sie einen früheren/anderen Termin als Ihren ursprünglich reservierten Termin einbuchen,stornieren Sie bitte den Termin, den Sie nicht mehr wahrnehmen können. Hier können Sie einen Termin für die Führerscheinstelle reservieren: * Falls Sie einen Termin für die Themen Führerschein-/Fahrerlaubnisangelegenheit(z.B. Antragstellung für Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschr
Kontakt
Kontaktperson
Auskunftstelefon der Führerscheinstelle
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- der Kartenführerschein
- ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
- eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Fristen
Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.04.2012
Stichwörter
verlängern, Klasse C, Taxischein, Fahrgast, Führerschein Verlängerung, Bus, Fahrgastbeförderung, Klasse D, Ortskenntnisprüfung, Lkw Führerschein, Verlängerung, Fahrgastbeförderungsschein