Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Bielert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Fax: 04401 92799-667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-419
Telefon Festnetz: 419
Telefon Festnetz: 04401 927-419
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Birgit Decker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
Fax: 04401 92799-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Sabine Dierks
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-605
Fax: 04401 92799-605
Telefon Festnetz: 605
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Andrea Lüers
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-420
Fax: 04401 92799-420
Telefon Festnetz: 420
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 226
Fax: 04401 92799-226
Telefon Festnetz: 04401 927-226
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Fax: 04731 84-349
Telefon Festnetz: 04731 84-335
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Irina Bayer
Frau Sabine Gigerl
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021
Stichwörter
100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger, 100 km/h-Plakette, Anhänger, Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger