Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Nachweis der Eignung des Anhängers:
- In der COC oder in der ZB I ist eine Eintragung des Herstellers vorhanden, dass der Anhänger für den Betrieb mit 100 km/h geeignet ist
oder - Nachweis durch eine einzelne Herstellerbescheinigung
Ist keine Eintragung in der COC oder in der ZB I vorhanden und kann der Hersteller auch keine Herstellerbescheinigung ausstellen, so müsste die Eignung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ geprüft werden. Dazu ist der Anhänger ggf. noch technisch nachzurüsten und dort vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.
Auch an das Zugfahrzeug sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bei den Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) erhalten Sie weitere Infos.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.
Ansprechpartner
Landkreis Friesland - Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-8787
E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers (Fahrzeugschein)
Hinweis: Sind Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein noch nach altem Muster ausgestellt, so sind beide Dokumente vorzulegen, weil diese in die Zulassungsbescheinigung Teil I und II umgestellt werden müssen. - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
- Die Gebühr für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Absiegeln des 100-km/h Schildes beträgt z.Z. 15,80 €
- Hinzuzurechnen ist noch das 100er-Schild, das Sie z.B. bei den örtlichen privaten Schilderstellen erwerben können.
- evtl. zusätzlich 3,60 €, wenn Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein noch nach altem Muster ausgestellt waren, und in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II umgestellt werden müssen
Zahlungsmöglichkeiten:
- Bei einem persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle Jever oder Varel werden die Gebühren nach der Bearbeitung direkt vor Ort erhoben. Wir bitten möglichst um bargeldlose Kartenzahlung mit EC/Girocard oder Kreditkarte.
- Die Gebühren im I-KFZ-Portal werden nach Abschluss des Prozesses Online erhoben (E-payment). Die Zahlung können Sie mit Giropay, Paydirekt, Kreditkarte oder PayPal vornehmen.
- Wenn Sie unseren Bring+Send-Service nutzen, erhalten Sie mit der Rücksendung Ihrer Unterlagen eine Gebührenrechnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: 100 km/h-Schild für Anhänger (Kombinationen)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021
Stichwörter
Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger, Anhänger, 100 km/h-Plakette