Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: 100 km/h Plakette
Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung
Wer mit einem Anhänger nicht wie üblich nur mit 80 km/h sondern bis zu 100 km/h schnell unterwegs sein möchte, muss das Gespann bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle begutachten lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
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- Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief des Anhängers
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: 100 km/h Plakette
Die technischen Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Auto/Zugfahrzeug ist mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos/Zugfahrzeuges beträgt maximal 3500 Kilogramm
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Rechtsgrundlage(n)
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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- § 18 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- 9. Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 25.04.2008
Rechtsbehelf
Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: 100 km/h Plakette
- Die 100 km/h Plakette wird nach Vorlage des Gutachtens im Bürgerbüro Mitte oder Nord vergeben und muss gut sichtbar hinten links am Anhänger angebracht werden.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein erhält eine zusätzliche technische Eintragung und wird neu ausgestellt.
- Falls Sie noch den alten Fahrzeugbrief haben, wird er gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: 100 km/h Plakette
- 11,70 Euro
- 15,50 Euro für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- 2 Euro für die 100 km/h Plakette
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021
Stichwörter
Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, Anhänger, Fahrzeug mit Anhänger, 100 km/h-Plakette, 100 km/h-Zulassung