Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)

    Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

    • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
    • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
    • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Allgemeine Informationen

    Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist u.a. für PKW mit Anhänger, mehrspurige Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger sowie Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger begrenzt auf 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen für diese Fahrzeuge möglich.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Harsefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 25

    21698 Harsefeld

    Öffnungszeiten

    Die Zulassungsstelle in Harsefeld ist für Terminkunden geöffnet. Montag - Freitag 07.30 - 11.30 Uhr Montag + Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04164 887-347

    Telefon Festnetz: 04164 887-0

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
       
    • - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation  über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    > Antrag auf technische Änderung

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein) des Anhängers und des Fahrzeuges

    > Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)

    > Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle / eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen

    Bitte prüfen Sie, ob bereits in den vorhandenen Unterlagen Angabne zu einer 100 km/h Zulassung vorhanden sind. Bei neuen anhängern ist das oftmals der Fall.

    Formulare

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    - Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

    Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.

    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Eintragungen für eine 100 km/h Zulassung sind im Online-Zulassungsverfahren leider nicht möglich.


    Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stade: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Zulassung, Fahrzeug mit Anhänger, Anhänger, 100 km/h-Plakette

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de