Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Allgemeine Informationen

    Auf Antrag ist die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, möglich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.



    Allgemeine Informationen

    Auf Antrag ist die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, möglich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 193

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3652

    Fax: 04141 12-3613

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Zulassungsstelle 04141 12-3666   Fax 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633  Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als drei Monate)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • Gutachten gem. § 21 StVZO oder CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) (die Vorlage eines COC oder einer Datenbestätigung durch den Hersteller ist nur dann ausreichend, wenn aus den Fahrzeugdokumenten des Drittstaates hervorgeht, dass die EG-Typgenehmigungsnummer für die dortige Zulassung anerkannt wurde)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/Verzollungsnachweis

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Für die Zulassung solch einen Fahrzeuges benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

    > Herstellerunterlagen / -papiere

    > Nachweis der Verfügungsberechtigung durch z.B. Original - Kaufvertrag / Original - Rechnung als Eigentumsnachweis

    > Zollnachweis

    > Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (sogenannte Vollabnahme)

    > Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Für die Zulassung solch einen Fahrzeuges benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

    > Herstellerunterlagen / -papiere

    > Nachweis der Verfügungsberechtigung durch z.B. Original - Kaufvertrag / Original - Rechnung als Eigentumsnachweis

    > Zollnachweis

    > Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (sogenannte Vollabnahme)

    > Aktuellen Bericht über eine Hauptuntersuchung. Diese ist in der Regel im Gutachten nach § 21 StVZO enthalten. Bitte darauf achten, dass dies im Gutachten vermerkt ist.

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist nachzuweisen. dies kann erfolgen duch:

    - Vorlage des Original Kaufvertrages oder der Originalrechnung, (auch elektronische Rech-nung gemäß Steuervereinfachungsgesetz),
    - ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV,


    oder

    - eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb des Fahrzeugs oder über den Erwerb eines Fahrzeugteils mit einer dauerhaft angebrachten Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs,
    - vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen-schilder,
    - Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollun-bedenklichkeitsbescheinigung, soweit kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt (§ 1b Umsatzsteuergesetz - UStG -).

    Die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug ist nachzuweisen. dies kann erfolgen duch:

    - Vorlage des Original Kaufvertrages oder der Originalrechnung, (auch elektronische Rech-nung gemäß Steuervereinfachungsgesetz),
    - ggf. die Bescheinigung nach den §§ 4 Absatz 5 oder 6 Absatz 4 FZV,


    oder

    - eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb des Fahrzeugs oder über den Erwerb eines Fahrzeugteils mit einer dauerhaft angebrachten Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs,
    - vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen-schilder,
    - Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollun-bedenklichkeitsbescheinigung, soweit kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt (§ 1b Umsatzsteuergesetz - UStG -).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    Rechtsbehelf

    Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Die Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen ist im Online-Zulassungsverfahren, aufgrund fehlender Daten, leider nicht möglich.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Zulassung, Online, über diesen Link, tun.

    Sollte das Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum, also mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, so ist dieses bei der Zulassungsstelle entsprechend zu beantragen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht überschreiten.

    Bitte beachten Sie, dieses der Versicherung entsprechend mitzuteilen, damit Ihnen eine entsprechende eVB-Nummer für ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird.

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Die Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen ist im Online-Zulassungsverfahren, aufgrund fehlender Daten, leider nicht möglich.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Zulassung, Online, über diesen Link, tun.

    Sollte das Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum, also mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, so ist dieses bei der Zulassungsstelle entsprechend zu beantragen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und darf 11 Monate nicht überschreiten.

    Bitte beachten Sie, dieses der Versicherung entsprechend mitzuteilen, damit Ihnen eine entsprechende eVB-Nummer für ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird.

    Fristen

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Das Gutachten gem. § 21 StVZO hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Sofern das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht zugelassen wurde ist eine erneute Abnahme gemäß § 21 StVZO notwendig.

    Das Gutachten gem. § 21 StVZO hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Sofern das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht zugelassen wurde ist eine erneute Abnahme gemäß § 21 StVZO notwendig.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Eine Online-Zulassung ist für Fahrzeuge aus dem Ausland, aufgrund fehlender Daten im Zentralregister, nicht möglich.


    Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.

    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Eine Online-Zulassung ist für Fahrzeuge aus dem Ausland, aufgrund fehlender Daten im Zentralregister, nicht möglich.


    Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 09.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    KFZ anmelden, Kfz-Zulassung, Gebrauchtfahrzeug, KFZ Anmeldung, Auto aus dem Ausland zulassen, KFZ gebraucht, Auto aus einem nicht EU-Land, Autozulassung, Gebrauchtwagen aus dem Ausland zulassen, Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)