Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land

    Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
     

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Allgemeine Informationen

    Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem EU-Staat importiert und war dort bereits schon einmal für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 

    bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
      bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für die Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 193

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Stade/Buxtehude sowie Führerscheinstelle sind: Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3652

    Fax: 04141 12-3613

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Zulassungsstelle 04141 12-3666 Fax 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633 Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
    • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
    • Kaufvertrag/Rechnung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    > Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

    > Ausländische Fahrzeugpapiere

    > wenn vorhanden die ausländischen Kennzeichenschilder

    > EG-Übereinstimmungserklärung (CoC (Certificate of Conformity)), ist diese nicht vorhanden eine Datenblatt eines amtlich anerkannten Sachverständigen

    > Kaufvertrag / Rechnung als Eigentumsnachweis

    > aktuellen Bericht über die letzte HU, wenn das Fahrzeug älter als 36 Monate ist, Der Prüfbericht zur Hauptuntersuchung eines anderne EU-Staates kann anerkannt werden, wenn die HU gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde. Der Prüfbericht ist vorzulegen und sollte in deutscher, zumindest aber in englischer Sprache, abgefasst sein. Er sollte die Prüfrichtlinie erkennen lassen. Liegt kein Prüfbericht vor ist vor der Zulassung eine HU bei einer deutschen Prüfstelle zu veranlassen.

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Gemäß Verwaltungsgerichtsordnung beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

    Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

    Sofern keine EG-Übereinstimmungserklärung (Certificate of Conformity (CoC)) vorgelegt werden kann, ist ein Datenblatt zu dem Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.

    Der Prüfbericht zur Hauptuntersuchung eines anderne EU-Staates kann anerkannt werden, wenn die HU gemäß der Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde.

    Der Prüfbericht ist vorzulegen und sollte in deutscher, zumindest aber in englischer Sprache, abgefasst sein. Er sollte die Prüfrichtlinie erkennen lassen.

    Liegt kein Prüfbericht vor ist vor der Zulassung eine HU bei einer deutschen Prüfstelle zu veranlassen.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. 

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Hinweise für Stade: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.

    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Die Zulassung von zuvor im Ausland zugelassenen Fahrzeugen im Online-Zulassungsverfahren ist, aufgrund fehlender Fahrzeugdaten im Zentralregister, leider nicht möglich.


    Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Auto aus der EU, Autozulassung, Gebrauchtwagen zulassen, Gebrauchtfahrzeug, KFZ Anmeldung, Gebrauchtwagen, Zulassung Gebrauchtwagen, KFZ gebraucht, Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, KFZ anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de