Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerservice Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Bürgerservice Syke
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Hausanschrift
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- eidesstattliche Versicherung
- formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Hinweise für Diepholz: Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Eintragung in den Fahrzeugschein, Technische Änderung im Fahrzeugschein, ZB I, ZB