Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
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E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
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Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
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Fax: 0511 73079269
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Fax: 0511 8205-3296
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
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Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
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Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
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32.13 - Team Bürgerbüro
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
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erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- eidesstattliche Versicherung
- formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. schriftliches Einverständnis des Finanzierungsgebers bei finanzierten Fahrzeugen
- ggf. beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Formular "eidesstattliche Versicherung"
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
- Zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. schriftliches Einverständnis des Finanzierungsgebers bei finanzierten Fahrzeugen
- ggf. beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Formular "eidesstattliche Versicherung"
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
- Zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Bis ca. 16,00 €.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Bis ca. 16,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Technische Änderung im Fahrzeugschein, ZB I, Kfz, Eintragung in den Fahrzeugschein, ZB