Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Beschreibung

    Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

    Hinweise für Haverlah: Spezialisierung

    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

    Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Baddeckenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Öffnungszeiten

    GESAMTE VERWALTUNG:
    Montag bis Freitag
    08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zus. 14:00 bis 18:00 Uhr
    KFZ-ZULASSUNG:
    Montag und Mittwoch
    08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag nur
    14:00 bis 18:00 Uhr
    VERWALTUNGSSTELLE BURGDORF
    Montag 08:00-12:00 Uhr
    und 15:00-18:00 Uhr
    Ein AUFZUG ist nicht vorhanden.
    ROLLSTUHLGERECHT teilweise

    Kontakt

    E-Mail: info@baddeckenstedt.de

    Telefon Festnetz: 05345 498-0

    Fax: 05345 498-10

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2017 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kfz-Zulasung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Kontakt

    E-Mail: info@baddeckenstedt.de

    Telefon Festnetz: 05345 498-43(Frau Ahmann)

    Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2023 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

    • eidesstattliche Versicherung
    • formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
    • Diebstahlsanzeige der Polizei

    Hinweise für Haverlah: Spezialisierung

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • formlose Verlusterklärung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Verlusterklärung der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • formlose Verlusterklärung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Verlusterklärung der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz, Technische Änderung im Fahrzeugschein, ZB I, Kfz, Eintragung in den Fahrzeugschein, ZB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation