Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Maike Bielert
Frau Melanie Busche
Frau Hella Büsing
Frau Birgit Decker
Herr Leon Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-365
Fax: 04401 927-100
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-226
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Frau Ria Meinardus
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-258
Telefon Festnetz: 04401 927-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Bielert
Frau Birgit Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 92799-226
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Fax: 04401 927-223
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Fax: 04731 84-349
Telefon Festnetz: 04731 84-335
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Irina Bayer
Frau Sabine Gigerl
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie
bei Vereinen zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
bei Verlust bzw. Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Versicherung an Eides Statt
- Diebstahlanzeige
Verfahrensablauf
Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz, Kfz, ZB, ZB II, Fahrzeugbrief