Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Dezernat 1 - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Decker
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-667
Fax: 04401 927-223
Frau Nicole Degen
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: nicole.degen@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-667
Fax: 04401 927-223
Frau Sabine Dierks
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-605
Fax: 04401 927-223
Frau Gesche Fangmann
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: gesche.fangmann@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
Herr Mattis Jan Fuhrken
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: mattis.fuhrken@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-419
Fax: 04401 927-223
Herr Antoan Massarra
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 927-223
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Landkreis Wesermarsch - Dezernat 1 - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Telefon Festnetz: 04731 84-335
Fax: 04731 84-349
Kontaktperson
Herr Frank Ammermann
Hausanschrift
Walther-Rathenau-Straße 25
26954 NordenhamE-Mail: frank.ammermann@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04731 84-335
Fax: 04401 927-100
Frau Sabine Gigerl
Hausanschrift
Walther-Rathenau-Straße 25
26954 NordenhamE-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Telefon Festnetz: 04731 84-335
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
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