Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
    99036012036000

    Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Dezernat 1 - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Montag - Mittwoch:  07:30 - 15:30 Uhr Donnerstag:             07:30 - 16:30 Uhr Freitag:                    07:30 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landkreis Wesermarsch - Dezernat 1 - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Zulassungsstelle Nordenham

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau Straße 25
    26954 Nordenham

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    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@wesermarsch.de

    Telefon Festnetz: 04731 84-320

    Telefon Festnetz: 04731 84-335

    Fax: 04731 84-349

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 21.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Fahrzeugbrief, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Zulassungsbescheinigung verloren, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Kfz-Zulassung Bescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief verloren, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Verlust ZB II, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024