Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
Im Falle von Verlust oder Diebstahl ist unverzüglich eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzunehmen.
Hierbei wird das Dokument vom Kraftfahrt-Bundesamt im elektronischen Verkehrsblatt für 15 Tage veröffentlicht.
Nach der Frist von 15 Tagen können Sie die Ersatzausstellung beantragen.
Eine sofortige Ersatzausstellung ist also bei Diebstahl oder Verlust nicht möglich.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt (unleserlich) worden, dann benötigen Sie Ersatz.
Im Falle von Verlust oder Diebstahl ist unverzüglich eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzunehmen.
Hierbei wird das Dokument vom Kraftfahrt-Bundesamt im elektronischen Verkehrsblatt für 15 Tage veröffentlicht.
Nach der Frist von 15 Tagen können Sie die Ersatzausstellung beantragen.
Eine sofortige Ersatzausstellung ist also bei Diebstahl oder Verlust nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
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Telefon Festnetz: 05103 700740
Telefon Festnetz: 05103 700741
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E-Mail: buergerbuero@wennigsen.de
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E-Mail: buergerbuero@wedemark.de
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Kfz-Zulassungsstelle Seelze
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Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.
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Telefon Festnetz: 05032 8433000
E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
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Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
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Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
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Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Fax: 0511 73079269
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Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
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Telefon Festnetz: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
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Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
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Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
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Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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32.13 - Team Bürgerbüro
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
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erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie
bei Vereinen zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
bei Verlust bzw. Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Versicherung an Eides Statt
- Diebstahlanzeige
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebestätigung)
- Formular "eidesstattliche Versicherung" (bei Verlust)
- HU-Bescheinigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
- zusätzlich Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung) des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
bei verstorbenem Halter:
- Sterbeurkunde
- Erbschein/Testament
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebestätigung)
- Formular "eidesstattliche Versicherung" (bei Verlust)
- HU-Bescheinigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht:
- zusätzlich Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung) des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
bei verstorbenem Halter:
- Sterbeurkunde
- Erbschein/Testament
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Vorbesitzerinnen/Vorbesitzer (Halterinnen/Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme der letzten Vorhalterin/des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalterinnen/Vorhalter eingetragen. Ab der dritten Halterin/dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jede weitere zweite nachfolgende fahrzeughaltende Person (also die fünfte, die siebte etc. Person) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Bis ca. 14,00€ (Aufbietung)
- Bis ca. 16,00€ (Ersatzausstellung) ggf. weitere Kosten bei finanzierten Fahrzeugen
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Bis ca. 14,00€ (Aufbietung)
- Bis ca. 16,00€ (Ersatzausstellung) ggf. weitere Kosten bei finanzierten Fahrzeugen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte schnellstmöglich erfolgen, da danach noch eine bestimmte Frist abgewartet werden muss, bis die eigentliche Ersatzausstellung erfolgen kann (siehe oben).
Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sollte schnellstmöglich erfolgen, da danach noch eine bestimmte Frist abgewartet werden muss, bis die eigentliche Ersatzausstellung erfolgen kann (siehe oben).
Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen
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Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Hinweise für Barsinghausen: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kfz, ZB II, Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz, ZB, Fahrzeugbrief